Begriffserklärungen

Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz, es gibt in der Bundesrepublik Deutschland nur einen Hausherrn, den Volkssouverän. Alle Staatsbediensteten sind sein Personal. Der deutsche Hausherr muss die Kunst der Personalführung allerdings erst noch erlernen. Es wird allerhöchste Zeit dafür, die ständigen Griffe der übergeschnappten Subalternen in die Haushaltskasse kann er sich nicht mehr lange leisten.



(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.


(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.


(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


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