Begriffserklärungen
Nach Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1) und der Sozialpflicht des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) geht das Gemeinwohl und die Solidarität der Staatsbürger untereinander reinem Eigennutz vor.
Tatsächlich nimmt unsere Gesellschaft aber zunehmend feudalstaatliche Züge an, es droht die Rückkehr des unsolidarischsten Staatssystems. Dies stand von Anfang an in der Urform unseres Einleitungstextes:
Als eine grundgesetzwidrige Erscheinung in der heutigen
gesellschaftlichen Realität gilt vor allem ein Schulsystem, das 10jährige
Kinder nach dem sozialen Status ihrer Eltern in 3 Klassen unterteilt,
deren unterste in vielen Regionen in desolatem Zustand ist. Das ganze
Thema kann in der ersten Phase nicht vollständig abgedeckt werden. Ob nun
ein Modell wie in Finnland oder eine andere Variante zu bevorzugen ist,
muss später im Rahmen des umfassenden Programmes der Nachfolgepartei
diskutiert werden. In der ersten Phase steht nur fest, dass Kinder nicht
nach ihrer sozialen Herkunft in Hauptschüler und Gymnasiasten unterteilt
werden dürfen. Der Zustand der Hauptschulen muss eine reelle Chance für
begabte Jugendliche eröffnen, eine weiterführende Schule erreichen zu
können. Diese Mindestbedingungen waren bereits erfüllt. Die
Auflösungserscheinungen des Sozialstaatsprinzips sind hier erst seit 20
Jahren festzustellen.
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