Begriffserklärungen

Nach Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1) und der Sozialpflicht des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) geht das Gemeinwohl und die Solidarität der Staatsbürger untereinander reinem Eigennutz vor.
Tatsächlich nimmt unsere Gesellschaft aber zunehmend feudalstaatliche Züge an, es droht die Rückkehr des unsolidarischsten Staatssystems. Dies stand von Anfang an in der Urform unseres Einleitungstextes:


Als eine grundgesetzwidrige Erscheinung in der heutigen gesellschaftlichen Realität gilt vor allem ein Schulsystem, das 10jährige Kinder nach dem sozialen Status ihrer Eltern in 3 Klassen unterteilt, deren unterste in vielen Regionen in desolatem Zustand ist. Das ganze Thema kann in der ersten Phase nicht vollständig abgedeckt werden. Ob nun ein Modell wie in Finnland oder eine andere Variante zu bevorzugen ist, muss später im Rahmen des umfassenden Programmes der Nachfolgepartei diskutiert werden. In der ersten Phase steht nur fest, dass Kinder nicht nach ihrer sozialen Herkunft in Hauptschüler und Gymnasiasten unterteilt werden dürfen. Der Zustand der Hauptschulen muss eine reelle Chance für begabte Jugendliche eröffnen, eine weiterführende Schule erreichen zu können. Diese Mindestbedingungen waren bereits erfüllt. Die Auflösungserscheinungen des Sozialstaatsprinzips sind hier erst seit 20 Jahren festzustellen.




Copyright © 2008 Die Grundgesetz-Aktivierer. All rights reserved