Ich hatte hier noch keinen thread zu Art. 3 GG gesehen und finde, das Thema passt gut hierher.Gast hat geschrieben:Urteil: Abgeordnete keine normalen Steuerzahler
Steuerfreie Aufwandspauschale rechtens
Abgeordnete bleiben keine normalen Steuerzahler - zum Teil jedenfalls. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Mitglieder des Bundestages auch künftig ihre monatliche Abgeordnetenpauschale von knapp 4.000 Euro nicht versteuern.
Angestellte wollten Gleichbehandlung
Abgeordnete des Bundestages erhalten eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 3.969 Euro. Dieser Betrag macht etwa ein Drittel ihrer gesamten Bezüge aus und ist steuerfrei. Arbeitnehmer können berufsbedingte Aufwendungen über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro hinaus dagegen nur in der tatsächlich angefallenen Höhe von den Steuern absetzen. (...)
Es gebe zwar eine Ungleichbehandlung, diese sei jedoch sachlich gerechtfertigt, entschieden nun auch die Verfassungsrichter. (...)
Aktenzeichen
2 BvR 2227/08)
Quelle und restlicher Inhalt: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/26/ ... 46,00.html
Dann ist es kein Wunder das die so an ihren Stühlen kleben. Wer möchte da nicht den Job wechseln u. Abgeordneter werden?
Art. 3 GG? Abgeordnete keine normalen Steuerzahler
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Sall May
Art. 3 GG? Abgeordnete keine normalen Steuerzahler
Ein aktueller Gastbeitrag auf Bürgermeinungen zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Re: Art. 3 GG? Abgeordnete keine normalen Steuerzahler
Kein Wunder, dass das BVerfG diese Ungleichbehandlung als sachlich gerechtfertigt ansieht. Mit den enormen Privilegien der Abgeordneten in Sachen Altersversorgung hatten sie ja auch kein Problem.
Die Richter sind eben nach Parteibuchproporz von den Spitzenpolitikern der etablierten Parteien ausgesucht worden. Wenn sich in einer politischen Frage alle Parteien einig sind, legt das BVerfG ihnen keine Hindernisse in den Weg. Gesetzliche Regelungen werden nur kassiert, wenn es gilt, Streitigkeiten innerhalb der politischen Klasse zu moderieren bzw. beizulegen.
Die Richter sind eben nach Parteibuchproporz von den Spitzenpolitikern der etablierten Parteien ausgesucht worden. Wenn sich in einer politischen Frage alle Parteien einig sind, legt das BVerfG ihnen keine Hindernisse in den Weg. Gesetzliche Regelungen werden nur kassiert, wenn es gilt, Streitigkeiten innerhalb der politischen Klasse zu moderieren bzw. beizulegen.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.