Was haltet ihr von Sterbehilfe im Ausland?
Verfasst: 19.02.2015, 15:08
Was sagt euch euer Gefühl, euer Gewissen dabei?
http://www.mz-web.de/politik/sterbehilf ... 80474.html
http://www.mz-web.de/politik/sterbehilf ... 80474.html
http://grundgesetz-aktiv.de/phpBB3/
http://de.wikipedia.org/wiki/Exit_(Schweiz)Freitodbegleitung[Bearbeiten]
EXIT leistet eine Freitodbegleitung nur für Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt und Schweizer Bürger oder in der Schweiz wohnhaft sein müssen – im Unterschied zu anderen Organisationen wie z. B. Dignitas, die auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eine Mitgliedschaft ermöglichen. Die Nennung von Exit im Zusammenhang mit dem sogenannten „Sterbetourismus“ ist daher nicht richtig[9].
Nach eigenen Angaben erfolgen jährlich ca. 2000 Anfragen zu Freitodbegleitungen. Es gelten für eine Gewährung fünf Bedingungen: Die sterbewillige Person
„versteht, was sie tut (Urteilsfähigkeit);
handelt nicht aus dem Affekt (Wohlerwogenheit);
hegt einen dauerhaften Sterbewunsch (Konstanz);
wird von Dritten nicht beeinflusst (Autonomie) und
führt den Suizid eigenhändig aus (Handlungsfähigkeit)“[10].
Nach langem Streit um das Schicksal des Koma-Patienten Vincent Lambert hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden: Die Ärzte dürfen ihn sterben lassen. Gegen den Willen seiner Eltern. Die kämpfen weiter.Sterbehilfe-Debatte in Frankreich: Das Recht auf den Tod
Ich habe mich bereits dazu geäussert. Übrigens bin ich auch Mitglied bei Exit. Mein Vater ist nach zehnwöchiger äusserst schmerzhaften Verletzungen die er bei einem Arbeitsunfall erlitten hat, endlich gestorben. Damals 1956 gab es das alles noch nicht, auch keine Patientenverfügung, die Ärzte liessen ihn einfach zehn Wochen lang im Bad dahinvegetieren, mit nur mässiger Pflege oder Therapie, er müsse sowieso sterben waren die Antworten. Meine Tochter starb nach jahrelangem Kampf gegen den Krebs den sie auch verloren hat. So etwas möchte ich nie wieder erleben. Darum bin ich für die Sterbehilfe wenn todkranke Menschen keine Chancen mehr haben.Staber hat geschrieben:Nach langem Streit um das Schicksal des Koma-Patienten Vincent Lambert hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden: Die Ärzte dürfen ihn sterben lassen. Gegen den Willen seiner Eltern. Die kämpfen weiter.Sterbehilfe-Debatte in Frankreich: Das Recht auf den Tod
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 37354.html
Wie würdest du entscheiden, wenn der Sterbende nicht einmal mehr in der Lage ist, zu sagen, ob er sterben will oder noch nicht?AlexRE hat geschrieben:Wer Patienten aufgibt und sie zum Sterben ablegt und gleichzeitig die Beschleunigung des qualvollen Sterbevorgangs verbieten will, ist für mich ein Schwerverbrecher in jedem Sinne dieses Begriffes.
Patientenverfügungen - da sprichst du etwas sehr wichtiges an. Leider befassen sich damit nicht alle Leute. Ich habe auch (noch) keine.Staber hat geschrieben:Es ist menschenunwürdig, wenn jemand nur ausschließlich noch mittels Apparaten am Leben gehalten wird, es ist unwürdig, wenn Menschen unter größten Schmerzen zum Leben gezwungen werden, es ist unwürdig, wenn Schwerstpflegebedürftige und -kranke sich noch über Jahre quälen müssen. Es wäre MENSCHWÜRDIG, wenn hier endlich Regelungen geschaffen würden, dass die Entscheidung dieser Menschen endlich respektiert würde, wenn endlich Patientenverfügungen nachhaltig geregelt wären, wenn die Palliativversorgung endlich in die Gänge käme. Übrigens kann man sich doch mal die Frage stellen,warum muß ein Mensch mehr leiden als ein Tier. Ein Tier bekommt seine Einschlafspritze, wenn die Leiden zu groß sind (nach menschlichen Ermessen). Muß ein Mensch mehr leiden, bis dass er Sterben kann, als ein Tier. Ist das eine Art Folter, die sich Menschen für Menschen ausgedacht haben?