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Artikel 143 GG

Verfasst: 24.03.2009, 23:56
von AlexRE
Ein Grundgesetzartikel zur Abschirmung von Staatsunrecht, hier ein Auszug aus einem Artikel von Michael Nauman in Zeit - online:

Es geht um die entschädigungslose Enteignung von 13699 Betrieben und Gütern mit 3,3 Millionen Hektar agrarischen und industriellen Nutzflächen, von Fabriken, Handwerksbetrieben, Guts- und Handelshäusern samt Inventar im Wert von circa 200 Milliarden Euro durch die sowjetische Militäradministration und durch Behörden der sowjetischen Besatzungszone.

Die Bundesregierung und die Länder haben sie 1990 nachträglich legitimiert und damit Teile der Staatsbeute zum zweiten Mal kassiert. „Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage sind nicht mehr rückgängig zu machen“, heißt es im Einigungsvertrag und – als gälte es, das schlechte Gewissen zweifelnder Bonner Parlamentarier zu beruhigen – fast wortgleich in einer nachgelieferten Ergänzung im Grundgesetz (Artikel 143).


Quelle: http://www.zeit.de/2004/06/01__leit_1_06_2f04?page=1

So etwas hat im Grundgesetz nichts zu suchen, in einer durch das Volk ratifizierten Verfassung erst recht nicht. Ich schlage deshalb die ersatzlose Streichung vor. Das Thema "Alteigentümer" kann so nicht rechtsstaatlich ad acta gelegt werden, da wäre es mir wirklich lieber, man würde alle Erben von mittelalterlichen Bauernlegern in ganz Deutschland entschädigungslos enteigenen und auch darüber hinaus jedes durch Verbrechen erlangte Eigentum unabhängig von der Anzahl der Erbengenerationen auf ewig für rechtsstaatlich schutzunwürdig erklären.

Re: Artikel 143 GG

Verfasst: 25.03.2009, 17:28
von maxikatze
Ehrlich gesagt, hoffe ich, dass EU - Richter das Thema ad acta legen .
Für mich ist es nicht einzusehen, dass Adel und Grossgrundbesitzer im Osten wieder installiert oder aber Milliardensummen aus Steuergeldern an Entschädigungen gezahlt werden. Diese unrühmliche Debatte erinnerte mich spontan an gewisse Kreise, die sich nicht mit den verlorenen Ostgebieten abfinden wollen. Das waren lange Zeit auch solche Endlosdebatten.
Deutschland hat den 2. Weltkrieg verloren und das war auch gut so, trotz der schweren Nachkriegsjahre. Oder wollt ihr , wohl wissend, dass die Mauer in den Köpfen damit nicht abgebaut wird, diese wieder höher ziehen und Misstrauen unter der Bevölkerung säen ?

Re: Artikel 143 GG

Verfasst: 26.03.2009, 13:26
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben: Deutschland hat den 2. Weltkrieg verloren und das war auch gut so, trotz der schweren Nachkriegsjahre. Oder wollt ihr , wohl wissend, dass die Mauer in den Köpfen damit nicht abgebaut wird, diese wieder höher ziehen und Misstrauen unter der Bevölkerung säen ?

Ich habe doch geschrieben, von mir aus hätten sie alle durch historische Verbrechen entstandenen Vermögen für schutzunwürdig erklären können. Dann hätte man zwischen den Latifundien der Erben mittelalterlicher Bauernlegerei und durch Arbeit in der Gründerzeit bzw. zwischen den 2 Weltkriegen entstandene Familienunternehmen unterscheiden müssen. Da es nur um Abzocke ging, haben sie das aber nicht gemacht.