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Re: Donald Trump

Verfasst: 08.08.2026, 10:44
von AlexRE
Staber hat geschrieben: 08.08.2026, 10:32 Eine klare rechtliche Absicherung im Völkerrecht blieb jedoch umstritten.
https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendunge ... o-100.html
Selbstverständlich ist das umstritten. Sobald sich ein einzelner Mensch oder ein ganzes Volk gegen Mörder oder Völkermörder wehrt bzw. jemand Nothilfe leistet, finden sich sofort etliche Rechtsexperten, die genau wissen, was Notwehrübende und deren Helfer nicht dürfen. Dass sie sich selbst die Hände blutig machen, wenn sie Notwehrübenden in den Arm fallen, geht ihnen nicht in die Birne.

Das war unter Hitlers und Stalins Juristen auch so. Das ist immer so.

Übrigens formuliert die UN - Völkermordkonvention nicht nur ein Recht auf Eingreifen von Nothelfern, sondern die Pflicht dazu:
Artikel I

Die Vertragsparteien bestätigen, dass Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalem Recht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten.

(...)

https://www.voelkermordkonvention.de/ue ... rdes-9217/

Ein Prof. Dr. jur, der das übersieht, hat für meine Begriffe nicht alle Tassen im Schrank.