Re: Schweiz
Verfasst: 05.09.2012, 10:19
Berner Sozialamt darf Klienten ausspionieren
Berner Sozialdiensten ist bei der Informationsbeschaffung über ihre Klienten ungewöhnlich viel erlaubt. Das Bundesgericht wies nun eine Beschwerde gegen das umstrittene Gesetz ab.
Wer im Kanton Bern Sozialhilfe beantragt, muss auch künftig eine Vollmacht unterzeichnen, damit die Sozialdienste über ihn alle nötigen Informationen einholen können. Das Bundesgericht hat am Dienstag Beschwerden gegen das revidierte Sozialhilfegesetz abgewiesen.
Das Gesetz sieht seit Anfang Jahr unter anderem vor, dass Personen, die Sozialhilfe beantragen, schon beim Einreichen des Gesuchs eine Vollmacht unterzeichnen, mit der sie die Sozialdienste ermächtigen, wenn nötig alle relevanten Informationen über sie einzuholen.
«Keine Sternstunde der Gesetzgebung»
Auch wenn das Bundesgericht schliesslich die Beschwerden abwies, gerade mit Lob überschüttet wurde der Kanton Bern vom obersten Gericht nicht. Der Präsident der I. Sozialrechtlichen Abteilung betonte, die Revision sei in der Tat «keine Sternstunde der Gesetzgebung». Andere Kantone hätten wesenlich schlankere und besser formuliertere Lösungen gefunden.
In dem Berner Gesetz erkenne man die Furcht vor Sozialhilfemissbrauch. Er habe deshalb durchaus auch ein wenig Verständnis für die Kritiker der Gesetzesrevision.
Das Berner Kantonsparlament revidierte das Sozialhilfegesetz 2011. Ein Referendum scheiterte, so dass die Gegner der Gesetzesänderung ihren Kampf von der politischen auf die juristische Ebene verlegten.
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/19266284
Berner Sozialdiensten ist bei der Informationsbeschaffung über ihre Klienten ungewöhnlich viel erlaubt. Das Bundesgericht wies nun eine Beschwerde gegen das umstrittene Gesetz ab.
Wer im Kanton Bern Sozialhilfe beantragt, muss auch künftig eine Vollmacht unterzeichnen, damit die Sozialdienste über ihn alle nötigen Informationen einholen können. Das Bundesgericht hat am Dienstag Beschwerden gegen das revidierte Sozialhilfegesetz abgewiesen.
Das Gesetz sieht seit Anfang Jahr unter anderem vor, dass Personen, die Sozialhilfe beantragen, schon beim Einreichen des Gesuchs eine Vollmacht unterzeichnen, mit der sie die Sozialdienste ermächtigen, wenn nötig alle relevanten Informationen über sie einzuholen.
«Keine Sternstunde der Gesetzgebung»
Auch wenn das Bundesgericht schliesslich die Beschwerden abwies, gerade mit Lob überschüttet wurde der Kanton Bern vom obersten Gericht nicht. Der Präsident der I. Sozialrechtlichen Abteilung betonte, die Revision sei in der Tat «keine Sternstunde der Gesetzgebung». Andere Kantone hätten wesenlich schlankere und besser formuliertere Lösungen gefunden.
In dem Berner Gesetz erkenne man die Furcht vor Sozialhilfemissbrauch. Er habe deshalb durchaus auch ein wenig Verständnis für die Kritiker der Gesetzesrevision.
Das Berner Kantonsparlament revidierte das Sozialhilfegesetz 2011. Ein Referendum scheiterte, so dass die Gegner der Gesetzesänderung ihren Kampf von der politischen auf die juristische Ebene verlegten.
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/19266284

