Staber hat geschrieben:Genau so tickt die Rechtsprechung und das Verwaltungsrecht; wurde es doch so an der Uni gelehrt; ist unumstößlich; der heilige Gral der Erkenntnis;
der Status, den das "Rechts" genießt, wird von denen geschützt, die es schützen soll,
aber wegen seiner Unveränderlichkeit längst nicht mehr schützt sondern gefährdet, da es wegen seiner Unveränderlichkeit längst die schützt, die die Schützenden und Schutzwürdigen gefährden;heißt,
es wird Zeit, das Recht anzupassen, damit es seinen Zweck wieder erfüllen kann;
Ich bin auch sehr skeptisch gegenüber einem Rechtsverständnis, das durch eine absolutistische Menschenrechtsgarantie zugunsten von Schwerverbrechern den rechtstreuen Menschen abverlangt, ihr Lebensrecht und ihre Menschenwürde faktisch schutzlos zu stellen. Dieser Absolutismus kann sich m. M. n. als Selbstzerstörungsmechanismus der Menschenrechte erweisen, weil es naturrechtswidrig ist, wehrhaften Menschen Wehrlosigkeit gegenüber willkürlicher Gewalt abzuverlangen, weil die Menschenrechte des Aggressors gewahrt werden müssen. Wenn das dazu führt, dass sich die meisten Menschen von dieser Rechtsidee abwenden, ist sie tot.
Wir sind hier allerdings in Deutschland und da ist die Überlegung, aus Gründen praktischer bzw. politischer Vernunft die Geltungskraft von Gesetzen einzuschränken, weil das Ergebnis der Rechtsanwendung existenzbedrohend für das Rechtssystem selbst ist, historisch vergiftet:
Roland Freisler nutzte einen volksutilitaristischen Begriff des Rechts. Nach seiner Auffassung ist Recht, was dem Volke nützt.
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanag ... 35046.html... und Unrecht, was ihm schadet.
Der NS hat die grundsätzlich richtige Idee, das positive (= gesetzte, also im Gesetzestext ausgedrückte) Recht im Notfall naturrechtlichen Geboten nachzuordnen, derartig pervertiert, dass man hierzulande mit dem Thema nicht mehr konstruktiv rechtspolitisch umgehen kann.
In anderen Ländern wird das Recht aber auch fortgebildet und wahrscheinlich wird global gesehen um so eher Rechtsvernunft einkehren, je weniger die Deutschen sich in grundsätzliche Rechtsfragen einmischen. Die genetisch und kulturell mit Roland Freisler verwandten Juristen stören dabei einfach.