POL-DO: Schwerer Raub in Dortmund-Kirchlinde – Polizei sucht Zeugen!
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Ein Mann trennte sich plötzlich von der Gruppe und trat auf die Mädchen zu. In der Hand hielt er ein circa 15 bis 20 cm langes Klappmesser. Er forderte die Herausgabe der Mobiltelefone.
Ein aufmerksamer Dortmunder beobachtete von seinem Auto aus die Situation und stieg aus, um den Mädchen zu helfen. Der Täter bedrohte jetzt den 46-Jährigen, schubste ihn und flüchtete letztendlich in Richtung Schulzentrum.
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https://ruhraktuell.com/dortmund/pol-do ... ht-zeugen/
Wenn man sowas mitbekommt, muss man auch noch gaaanz vorsichtig bei der Nothilfe sein. Von deutschen Gerichten bekommt man als Normalbürger ruck - zuck eine Überschreitung des Notwehrrechts angehängt. Ein Beispiel:
>> Es ist der Moment, in dem Uwe W. aufsteht – und den Frauen hilft. Der Schläger steht noch bei den Frauen. Er schreit sie an, beleidigt sie. In einer erhobenen Hand hält er die Bierflasche. Um das Geschehen herum stehen drei, vier junge Leute. „Sie waren unschlüssig, haben nur beobachtet.“ Uwe W. erreicht die niedergeschlagene Frau. Blut fließt ihr aus einer Platzwunde, ihre Hände hält sie schützend vor den Kopf. Neben ihr steht ihre Bekannte. Sie hat einen Schock – und Angst. „Ich dachte, der geht jetzt auch auf mich los. Ich war froh, dass Herr W. plötzlich da stand“, sagt Gabi D. (61).
Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer gibt dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll. <<
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Da ist der arme Schläger noch glatt auf`s Bahngleis geplumpst und sowas können deutsche Richter und Staatsanwälte, die sich ja ständig um die Resozialisierung der armen Schläger bemühen, natürlich nicht dulden. Das gab einen Strafbefehl für den bösen Nothelfer:
https://www.tz.de/muenchen/stadt/strafe ... 22259.html