Die Frage die sich hier aufdrängt, ist, warum in diesem doch angeblichen Rechtsstaat niemand hart und unnachsichtig gegen diese Kriminellen vorgeht. Kann es sein, dass hier wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen wird?
Das ist doch nicht der Kern des Problems. Es geht niemand dagegen vor, weil alle, die die Lizenz hätten, dagegen vorzugehen, insgeheim die Hoffnung haben, als Profiteure mal dazuzugehören und sich nicht diese Chance versauen wollen. Oder für die, die schon dazu gehören, Ruhm und Ehre zu geringe Vorteile beinhalten, den Ast auf dem sie sitzen, abzusägen. Wie der arme Schlucker, der wöchendlich Lotto spielt und wegen seiner Hauptgewinnhoffnung dagegen ist, dass größere Vermögen stärker besteuert werden. Und die Mehrheit der Bevölkerung hat nicht die Mittel, irgendwelche Stellschrauben bedienen zu dürfen, solange sie sich nicht in gewaltigen Mengen auf der Strasse einig sind. Wie schwer es ist, gegen ein etabliertes System überhaupt eine Winzigkeit zu erreichen, sehen wir gerade in Barcelona.
Dabei wäre es nach meiner Laienvorstellung so einfach: statt jede Gesetzeslücke oder jede Lebensregung voraussehen zu müssen, reichte eine Präambel vor jedem Gesetz, die den allgemeinen moralischen, volkswirtschaftlichen, sozialen etc. Sinn des Gesetzes möglichst global abstrakt beschriebe und dass Vorgänge, die diesem Sinne entgegenstünden, zuerst einmal zweifelhaft wären. Dies würde eine Beweislastumkehr der Gesetzestext-Lückensucher bedeuten.
PS.: geht doch, aber wie immer nur gegen Architekten: Ein dem Architekten zuzurechnender Planungsfehler ist nicht erst dann gegeben, wenn die Planung zwingend die Verwendung brennbarer Werkstoffe vorsieht, sondern bereits dann, wenn sie die nicht fern liegende Gefahr unzulässiger Ausführung birgt. Der Architekt muss bei der Auswahl der Baustoffe den sichersten Weg gehen. Das muss aber nicht nur bei der Auswahl der Baustoffe, sondern auch bei ihrer Beschreibung in der Planung gelten. Wenn danach mehrere Ausführungen in Betracht kommen, muss der Architekt die zulässige festlegen.
OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 11. März 2008 · Az. 10 U 118/07 https://openjur.de/u/300194.html
Wenn wir das in der Finanz- und Steuerbranche hätten : Der Steuer-, Buchhaltungs- oder Wirtschaftsfachmann muss bei der Auswahl der Mittel den sichersten Weg gehen (was die Gesetzeskonformität anginge). Wenn danach mehrere Ausführungen in Betracht kommen, muss der Finanz- oder Steuerberater die zulässige festlegen.