von AlexRE » Fr 29. Sep 2017, 20:53
Leider hat die Rentnerin jetzt eine Vorstrafe, auch wenn die finanzielle Belastung durch die Geldstrafe weg ist. Aber auch die ist juristisch fragwürdig. Es ist nämlich keineswegs selbstverständlich, dass die Bahn wie ein privater Grundstücksbesitzer das Sammeln von Flaschen verbieten und Hausverbote aussprechen darf. Auf dem Gelände einer in Staatseigentum befindlichen Kapitalgesellschaft gilt das Gundgesetz nämlich so unmittelbar wie im öffentlichen Raum:
Versammlungsfreiheit gilt auch im Frankfurter Flughafen
(...)
III. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
1. Die Fraport AG ist gegenüber der Beschwerdeführerin unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Die Nutzung zivilrechtlicher Formen enthebt die staatliche Gewalt nicht von ihrer Bindung an die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG. Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.
(...)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 1-018.htmlDie notorische Menschen- und Rechtsverachtung der Münchner Justiz ist in diesem Falle also auch rein rechtstechnisch verunglückt. Von den gespendeten 7025 Euro muss die Rentnerin jetzt 800 Euro an einen Anwalt abdrücken, den sowas überhaupt nicht interessiert.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.