Excubitor hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Dann bedarf es in einem echten Rechtsstaat Konsequenzen für den Rest der Fraktion.
Sicher. Wer sollte die Verräter an ihren Mandatsgebern disziplinieren, wenn nicht eine aus ihrer Partei austretende und nur ihrem Gewissen verantwortliche Abgeordnete? Etwa die Regierung / Exekutive??
Aha. Kann es also sein, dass die Demokratie doch nicht so gut ist, wie es dem Wahlvolk immer vorgeheuchelt wird? Jedenfalls hat diese offensichtlich reichlich Lücken... Die einzige Möglichkeit wäre da eine noch für diese Zwecke zu implementierende Verfassungsklage, so dass selbst die einzelne Abgeordnete eine Möglichkeit hätte den Fraktionsstandpunkt im Sinn des Wählerwillens juristisch überprüfen zu lassen. Doch, um Deinen nächsten Einwand vorwegzunehmen, dürfte die Einrichtung eines solchen Rechtsinstituts aus nahe liegenden Gründen selbstverständlich derzeit nicht mehrheiitsfähig sein. Alles bleibt also vorerst so "bescheiden" wie es ist.
Die Lösung "Verfassungsklage" setzte voraus, dass die Richter der Verfassung näher sind als den Parteipolitikern, von denen sie ausgesucht wurden. Ist das derzeit der Fall?
Ich denke, ohne Volksabstimmungen auf allen Ebenen als generelles Korrektiv gegen Mandatsverletzungen geht überhaupt nichts.