@ Alex
aber bei entsprechendem Eigeninteresse
Die Größe (und Menge) der Plakate sagt schließlich nichts über die Qualität der betreffenden Parteien aus.
Tolle Demokratie, wenn man sie in Zentimetern abmessen kann. Der geneigte Wähler soll also keine Partei mehr wählen dürfen, wenn sie 11 Zentimeter zu breit und 16 Zentimeter zu hoch ist.
Erstaunlich, dass überhaupt noch einer zur Wahl geht.
Wo kann man eigentlich nachlesen, was an Wahlplakaten erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, wie groß sie sein dürfen, wo und wie (Höhe) sie aufgehängt werden dürfen?
Kann man das Aufstellen/Aufhängen verbieten lassen, wenn die Plakate auf privaten Grundstücken widerrechtlich aufgestellt/-gehängt werden?
Dürfen öffentliche Gebäude oder Gebäudeteile dann beklebt werden?
Viele Fragen, aber keine Antwort gefunden.
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber