Wenn's nach mir ginge, müsste er dorthin, wo er hergekommen ist - nach Bulgarien.
.. aber nur, wenn er dort weiter in Haft bleibt, ansonsten hat er hier eingesperrt zu bleiben, damit er nicht auch noch bulgarische Menschen drangsaliert.
Wenn's nach mir ginge, müsste er dorthin, wo er hergekommen ist - nach Bulgarien.
Uel hat geschrieben:Wenn's nach mir ginge, müsste er dorthin, wo er hergekommen ist - nach Bulgarien.
.. aber nur, wenn er dort weiter in Haft bleibt, ansonsten hat er hier eingesperrt zu bleiben, damit er nicht auch noch bulgarische Menschen drangsaliert.
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Vielleicht überlegen sie es sich auch mal anders wie bei dem Autorennen in Berlin (Mord angeklagt) das wünsche ich dem Kerl jedenfalls
08.09.2016 19:57, Alexander Rafalski
>> Die Fahrer stehen nun wegen Mordes vor Gericht - in Deutschland ein rechtliches Kuriosum. <<
Das "Kuriosum" halte ich schlicht und ergreifend für eine Gerichtsshow, um kurz vor den Berliner Senatswahlen Leute einzulullen, die so schlecht auf unsere "Kuscheljustiz" zu sprechen sind, dass sie allein deshalb möglicherweise die AfD wählen könnten. Eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags ist beim besten Willen nicht möglich, weil noch so extreme Fällen von grober und bewusster Fahrlässigkeit der juristischen Definition des bedingten Vorsatzes (billigend in Kauf nehmen) nicht entsprechen können. Das wird bei einem illegalen Autorennen sogar besonders deutlich. Die Teilnehmer wollen gewinnen und wer zuerst einen Unfall baut, ist ganz sicher der Verlierer. Von "billigen" kann in solchen Fällen überhaupt keine Rede sein.
Der Blick auf den eigentlichen Justizskandal, nämlich die den "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" ablehnende Rechtsprechung, obwohl die kriminelle Umgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes in eine legalerweise niemals öffentliche Rennstrecke zu reinen Wettkampfzwecken selbstverständlich ein äußerer (verkehrsfremder) Eingriff ist, soll dem dummen Stimmvieh hier anscheinend verstellt werden. Das wird aber nicht ewig gut gehen, so blöd sind die meisten Leute nicht.
Excubitor hat geschrieben:AFP - "Mutmaßlicher U-Bahn-Treter von Berlin in Untersuchungshaft"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa ... li=BBqg6Q9
Kommentar
Die Frage nach U-Haft für den Treter hat sich doch wohl keiner ernsthaft gestellt, oder? Allerdings, wie ich schon geschrieben habe, wird dem mutmaßlichen Täter bislang nur 'Gefährliche Körperverletzung' vorgeworfen. Man ist sich noch nicht schlüssig, ob man auf ein versuchtes Tötungsdelikt erweitern soll. Vielleicht sollten die werten Herren der Staatsanwaltschaft mal hier hineinsehen, wenn ihnen keine Begründung einfällt. Ich kann Ihnen gerne noch ein weiteres Mordmerkmal begründen.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 113 Untersuchungshaft bei leichteren Taten
(1) Ist die Tat nur mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bedroht, so darf die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nicht angeordnet werden.
(2) In diesen Fällen darf die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur angeordnet werden, wenn der Beschuldigte
1.
sich dem Verfahren bereits einmal entzogen hatte oder Anstalten zur Flucht getroffen hat,
2.
im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder
3.
sich über seine Person nicht ausweisen kann.
AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:AFP - "Mutmaßlicher U-Bahn-Treter von Berlin in Untersuchungshaft"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa ... li=BBqg6Q9
Kommentar
Die Frage nach U-Haft für den Treter hat sich doch wohl keiner ernsthaft gestellt, oder? Allerdings, wie ich schon geschrieben habe, wird dem mutmaßlichen Täter bislang nur 'Gefährliche Körperverletzung' vorgeworfen. Man ist sich noch nicht schlüssig, ob man auf ein versuchtes Tötungsdelikt erweitern soll. Vielleicht sollten die werten Herren der Staatsanwaltschaft mal hier hineinsehen, wenn ihnen keine Begründung einfällt. Ich kann Ihnen gerne noch ein weiteres Mordmerkmal begründen.
Meines Wissens ist der Beschuldigte obdachlos. Ohne festen Wohnsitz kann man bereits für Bagatelldelikte in U-Haft genommen werden:Strafprozeßordnung (StPO)
§ 113 Untersuchungshaft bei leichteren Taten
(1) Ist die Tat nur mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bedroht, so darf die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nicht angeordnet werden.
(2) In diesen Fällen darf die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur angeordnet werden, wenn der Beschuldigte
1.
sich dem Verfahren bereits einmal entzogen hatte oder Anstalten zur Flucht getroffen hat,
2.
im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder
3.
sich über seine Person nicht ausweisen kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__113.html
Im Übrigen halte ich hier auch alle Voraussetzungen des versuchten Mordes für gegeben. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass heutige Gerichte eine so klare Kante tatsächlich zeigen.
icke hat geschrieben:Mörder von Maria war in Griechenland als Gewalttäter bekannt. Er schmiss eine Studentin von einer Klippe, die wie ein Wunder überlebte. Solche Migranten gehören nicht nach einer Quote verteilt, sie gehören weder nach Griechenland noch nach Deutschland. Hier müssen sich di europäischen Behörden besser absprechen, damit die Vorleben dieser "Asylanten bekannt" sind und im Asylverfahren berücksichtigt werden.
http://www.focus.de/panorama/welt/beric ... 47322.html
Wenn die Sicherheitslage für Frauen nicht schlechter, sondern angeblich ja sogar besser geworden ist, warum rüstet die Polizei dann für Silvester so dermaßen auf? Warum gibt es dann z.B. in Köln 1500 statt 140 Beamte und eine "Schutzzone" um den Dom, die es in den Jahren zuvor nie gab?
Mordfall Freiburg: Vater des griechischen Opfers äußert sich
Der mutmaßliche Sexualstraftäter, der in Freiburg eine Studentin ermordet haben soll, hatte bereits 2013 versucht, eine junge Frau zu töten. Jetzt hat sich der Vater des ersten Opfers zu Wort gemeldet.
(...)
"Meine Tochter leidet heute noch unter Schmerzen und Alpträumen", sagte Pantelis Chaidos der griechischen Boulevardzeitung "Real News" (Sonntag). "Ich kann nicht glauben, dass sie ihn freigelassen haben, damit er tötet. In was für einem Staat leben wir?"
(...)
Wenn er an die trauernden Eltern des deutschen Mordopfers Maria Ladenburger denke, dann werde er verrückt.
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