von AlexRE » Mi 30. Nov 2016, 15:34
Richtig, aber dieser Unterschied kann keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung nach Religionszugehörigkeit bilden:
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Bei einem 13. Gehalt handelt es sich um eine Sonderzahlung, die für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Da mit dieser Bonuszahlung geleistete Arbeit belohnt wird, können Fehlzeiten zu Kürzungen führen - wenn dies im Vertrag geregelt ist.
Wird ein 13. Gehalt als Gratifikation oder Weihnachtsgeld bezeichnet, ist dies eine Belohnung für die Betriebszugehörigkeit beziehungsweise Betriebstreue. Hier können Fehlzeiten nicht zur Kürzung führen. Scheidet ein Arbeitnehmer vor Jahresende aus dem Betrieb aus, würde ihm das 13. Gehalt anteilig zustehen. Das Weihnachtsgeld erhält der Arbeitnehmer meistens nur dann, wenn er zum Stichtag der Auszahlung noch im Betrieb tätig ist. Hier kann auch eine Rückzahlungsklausel vereinbart werden, wie das Bundesarbeitsgericht entschied (AZ: 10 AZR 417/98).
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Der wäre im Arbeitsrecht aber notwendig, weil dort verfassungs- und europarechtliche Diskriminierungsverbote eine größere Rolle spielen als im sonstigen Zivilrecht. Die Aktion der Freiheitlichen ist tatsächlich ziemlich unseriös.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.