von Excubitor » Mo 31. Okt 2016, 17:41
De facto
1. überwachen die Rauchmelder nicht den viel gefährlicheren Anteil an Kohlenmonoxyd in der Luft,
sind
2. die Rauchmelder schon gesetzlich nicht an den richtigen Frühwarnstellen anzubringen, sondern an teils wenig durchdachten Positionen,
und
3. bestehen sogar verfassungsrechtliche Bedenken gegen die weitere Verfahrensweise nach dem Einbau,
ist
4. die These aus der von mir oben dazu veröffentlichten Diskussion einer möglichen Überwachung nicht von der Hand zu weisen. Ohne paranoid zu sein muss man konstatieren, dass das technisch ohne großen Aufwand möglich wäre, eine tatsächliche Durchführung einer solchen aber auf einem anderen Blatt steht...
Ad 2: Die Rauchmelder sind laut Gesetz (z. B. § 49 Abs.7 BauONRW )grds. im als Fluchtweg vorgesehenen Wohnungsflur (Diele) und im Schlafraum und Kinderzimmer anzubringen. Was ist beim Brandschutz sinnvoll? Richtig, frühestmögliche Warnung. Genau die erfolgt hiert nicht. Die Rauchmelder werden nämlich offensichtlich nicht in der Nähe von oder Räumen mit hohem Gefährdungspotential eines Brandausbruchs installiert. Bis der Rauch, der ein bestimmtes Volumen und damit Dichte erreicht haben muss, den Melder im Schlafraum auslöst, steht nämlich schon die ganze Bude in Flammen. Da könnte man einwenden, dass der Melder im Flur dann bereits angeschlagen haben müsste und im vernetzten System auch der im Schlafraum, falls alles so eingestellt ist, dasss alle auslösen wenn einer betroffen ist. O.k., doch ist Feuer so schnell, dass das ebenfalls schon zu spät sein könnte. Ich selbst habe Brandschutzvorführungen bei der größten deutschen Feuerlösch-Institution beigewohnt, die das beeindruckend vermittelt haben. Sinnvoll wäre also gewesen die Pflicht auf solche Bereiche zu erstrecken, in denen nach Feuerwehr- und Versicherungsstatistiken die meisten Brände in Wohnungen ausbrechen. Im Schlafraum selbst macht das eigentlich gar keinen Sinn (wenn dort kein Kettenraucher wohnt der dort qualmt und einpennen könnte), denn die Dinger sind so Nerven zerfetzend laut, dass selbst einer in einem entfernteren Raum ausreichen würde um im Schlafraum gehört zu werden und seinen Sinn zu erfüllen. Alles spricht also für Abzocke und Unvermögen...
Ad 3: Verfassungsrechtliche Bedenken sind hier ebenfalls zu beachten. Die Wohnung hat Verfassungsrang, geht man davon aus, dass das GG eine Verfassung darstellt. Doch genau wie das Notwehrrecht und andere fundamentale Rechte wird auch hier seit einigen Jahren alles immer weiter ausgehöhlt, so dass man das Grundgesetz bald eigentlich nur noch wegwerfen kann, da es bald mehr Show als Nutzen beinhaltet.
Nicht einmal die Polizei darf den hoheitlich geschützten Raum der eigenen Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluss betreten. Bald müssen wir auch noch irgendwelche Monteure bis in das allerheiligste spazieren lassen. ohne dass das wirklich erforderlich wäre. Eine vernetzte Anlage lässt sich auch von der Zentralstelle aus auf Funktionstauglichkeit überwachen, habe ich bei einem Fehlalarm vom Brandmeister der Feuerwehr an einer meiner Arbeitsstätten (Seminargebäude) erfahren. Batterien kann der Mieter selbst auswechseln. Eine ständige, de facto aber unnötige Wartungspflicht ist also wieder ein weiterer Beleg für Abzocke und nicht Bürgerschutz. Mittlerweile springen Schornsteinfeger, sogar als Beliehener (mit hoheitlichen Durchsetzungsbefugnissen), Wartungspersonal für die Heizung, Wartungsmonteure für die Rauchmelder durch den angeblich geschützten Raum. was wird das Nächste sein? Privatsphäre existiert also auch in der eigenen Wohnung bald nicht mehr, nicht nur im Internet...
Ergo spricht alles in allem mehr für Abzocke als Bürgerschutz. Und was passiert in Deutschland? Nichts. Seit 2013 ist das bekannt und gar nichts ist geschehen. Ist das Volk als angeblicher Souverän nun mutmaßlich einfach nur dumm oder feige oder vielleicht beides? Rückgrat kann man dem angeblichen Souverän jedenfalls nicht bescheinigen.
© TU Graz Solidarität mit den Menschen in der UkraineWer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Berthold Brecht)