Hier ein interessanter Dialog dazu aus der Kommentarseite der unten angegebenen Quelle herüberkopiert:"[...]
Ottmar
7. Oktober 2015 at 12:06
Ich halte dieses Gesetz in der vorliegenden Form für ein Disaster. Es darf schlicht nicht sein, dass ein Fremder (also auch nicht der Eigentümer) in den privaten Wohnraum Überwachungsgeräte einbringt, unter dem Vorwand der Sicherheit.
Rauchmelder sind zunächst einmal elektronische Überwachungsgeräte (und keiner weiß, was die wirklich alles überwachen).
Als Mieter darf ich die Geräte nicht einmal auseinander nehmen, um zu kontrollieren, was darin verbaut ist – dann wäre das Sachbeschädigung.
Es wird ein Leichtes sein, wenn die vermeintlichen Wartungsfirmen gezielt manipulierte Geräte einbringen und man darf sich dann über Einbrüche, Cybermobbing, Industriespionage u.ä. nicht mehr wundern.
Vorhandene oder selbst installierte Rauchmelder des Mieters müssen bedingungslos Vorrang haben. Leider hat der BGH diese besonderen Gefährdungsaspekte in seinem Urteil überhaupt nicht berücksichtigt.
Es bleibt die Frage, ob das Gesetz nicht sogar gegen den Artikel 13 Abs.1 des Grundgesetzes verstößt.
Meine Anfrage Anfang 2012 beim damaligen Bauminister Voigtberger hatte das Gesetz auch in anderer Form bestätigt (nämlich mit Eigenverantwortung des Mieters). Leider hat sich der amtierende Bauminister darüber hinweg gesetzt und damit für die Zukunft ein Höchstmaß an Gefährdung statt Sicherheit installiert.
Das Rauchmeldergesetz ist in der vorliegenden Form (und nach Rechtssprechung des BGHs) eindeutig ein Gesetz zur staatlichen Unterstützung von Wohnungsverwanzung.
Wer erinnerrt sich an Agentenfilem der 70er, wo mühsam Abhörmikrofone in Telefonhörer, unter Schreibtische oder in Blumentöpfe versteckt wurden? Nicht mehr nötig, der Bauminister fördert das Auspionieren sogar im Schafzimmer an bestplatzierter Stelle und mit Videoüberwachung – natürlich alles nur zur Sicherheit.
Eine erneute Anfrage beim Bauminster ist leider bis jetzt ohne Antwort geblieben.
otmar
Antworten
Sebastian Fischer
8. Oktober 2015 at 08:40
Sehr geehrter otmar,
ich denke es geht weniger darum das vermeintliche Wartungsfirmen die Gerät manipulieren, sondern mehr um die Möglichkeit. Zum Lesen möchte ich an dieser Stelle dieses Dokument empfehlen:
http://www.opengeiger.de/BoesesErwachenRauchmelder.pdfWenn ein Vermieter hingegen normale Rauchmelder anschafft, dürfte Ihre Sorgen weitestgehend ausgeräumt sein, da diese über keine Einrichtungen für Fernwartung verfügen.
Anonym
3. Dezember 2015 at 13:29
Die Angst einer „Überwachung in den eigenen 4 Wänden“ kann ich gut nachvollziehen. Nicht umsonst hat GOOGLE ja die Rauchmelder-Firma NEST für 3 Mrd Dollar übernommen.
Ewald
21. April 2016 at 15:52
Im Spionehandel (auch über Internet) kann man Aufspürgeräte kaufen, die Wanzen und ähnliches aufspüren können. Ob eine solche Gefahr allerdings von Rauchmeldern ausgeht, kann ich nicht sagen.
Anonym
17. Oktober 2016 at 12:18
Die Pflicht zur Installation gilt übrigens nicht in Altenheimen wie unten nachzulesen ist. Daran merkt man, dass es hier nicht um Sicherheit geht, sondern nur um Überwachung. Denn so alte Menschen auszuspionieren ist sinnlos. Bei allen Anderen Menschen ist es dagegen deutlich interessanter. Die perversen Firmenmitarbeiter und Vermieter reiben sich schon die (Hände).
Sebastian Fischer
17. Oktober 2016 at 13:15
Leider ist das kompletter Unsinn. Altenheime fallen in der Regel in den Bereich der Brandschutztechnik und haben somit meist Brandmeldeanlagen. Ebenso ist es kompletter Unsinn das Rauchmelder die Mieter ausspionieren. Bevor Sie sich zu solchen Aussagen hinreissen lassen, sollten Sie sich informieren. Warum genau alte Menschen uninteressanter als „andere“ Menschen sind, bleibt offen.
Rainer Lennartz
24. August 2016 at 15:15
Hallo an alle, ich möchte mich ausdrücklich dieser Ansicht anschließen. Es wird wirklich Zeit, das endlich jemand mit dieser bevormundenden Bürokratie aufräumt. Wir bewohnen ein Eigenheim ohne Mieter usw. kein Kinder nichts weiter, es ist wirklich unsere eigenen Angelegenheit, wie wir uns ggf. schützen. Der Schornsteinfeger meinte er müsse Meldung machen wenn die scheiß Dinger nicht eingebaut werden, was hat so jemand eigentlich in allen unseren Räumen zu schaffen. Gilt eigentlich das Grundgesetz noch oder wie weit sind wir da schon auf den Hund gekommen? Seit wann muss ich so jemandem ohne Durchsuchungsbefehl den jeder Polizist vorlegen muß meine privaten Räumen vorführen???
Antworten
Sebastian Fischer
25. August 2016 at 16:51
Es gibt kein Gesetz und keine Institution die den Schornsteinfeger zum Kontrolleur macht. Das Problem scheint hier nicht die Bürokratie zu sein, sondern der Schornsteinfeger!
[...]"
Quelle:
http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-nrw/Fakt ist jedenfalls, dass den Bürgern das notwendige Maß an Entscheidungsfreiheit vollkommen abgeschnitten wurde. Da den verantwortlichen Politikern nicht viel Sinnvolles einzufallen scheint, beschränkt man sich im wesentlichen auf Bevormundung, während man ansonsten immer wieder, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Eigenverantwortung des Bürgers betont. Diese Politik hat schon Anflüge schizoider Züge...
Es geht hier offensichtlich nicht um den Schutz der Bürger unter dessen Deckmäntelchen diese Milliarden-Aktion "verkauft wird", sondern um überwiegend wirtschaftliche Interessen. Welche der zur Verfügung stehenden Begründungen da am ehesten zutrifft, oder gleich mehrere, mag jeder für sich selbst entscheiden. Die Unausgegorenheit schon der gesetzlichen Vorgaben des § 49 Abs. 7 BauO NRW werde ich noch in einem gesonderten Beitrag belegen.