Strafrechtler sieht Aktion in Arnsdorf nicht durch "Jedermann-Festnahmerecht" gedeckt
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In Arnsdorf bei Radeberg hatten vier Männer am 21. Mai 2016 einen Asylbewerber mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt. Der Iraker, der Patient im örtlichen Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie war, hatte zuvor offenbar mehrfach versucht, eine leere Telefonkarte in einem Supermarkt zu reklamieren. Dabei kam es zum Streit mit dem Personal. Zuvor hatte die Polizei den Asylbewerber zweimal zur Klinik zurückgebracht. Die vier Männer gaben bei der Polizei an, sie hätten eine Gefahrensituation abwenden und den Asylbewerber an der Flucht hindern wollen.
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http://www.mdr.de/sachsen/arnsdorf-stra ... f6b3d.html
Auf dem Facebook - Profil von RA Schmitz dazu geschrieben:
Joachim Renzikowski (* 5. April 1961 in Erlangen) ist ein deutscher Jurist.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen (1. und 2. Juristisches Staatsexamen 1986 bzw. 1989) wurde er 1993 an der Universität Tübingen mit einer Dissertation über Notstand und Notwehr promoviert und er habilitierte sich dort 1997.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Renzikowski
Für einen Spezialisten in Sachen Notstand und Notwehr ist die Argumentation in dem Interview etwas schwach.
Der Herr Professor hätte das Laienpublikum wirklich nicht darüber im Unklaren lassen dürfen, dass das Hausrecht notwehr - bzw. nothilfefähig ist und ein offensichtlich vorliegender Hausfriedensbruch auch für das Festnahmerecht nach 127 StPO reicht.
Richtig ist in der Stellungnahme allerdings, dass das Festnahmerecht nicht besteht und deshalb eine Freiheitsberaubung vorliegt, wenn der Täter zuvor bereits von der Polizei überprüft worden war, seine Personalien also bekannt sind.