Aktuelles:_Thema_des Tages

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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Di 30. Aug 2016, 11:42

Uel hat geschrieben:daher sollen sie ja alle Sexpartner nennen, damit der Staat das mittels eines Pools an möglichen Kandidaten das per DNA abschließend klären kann.


In zukünftigen Fällen wird die Einlassung dann eben lauten, dass der Vater ein namentlich unbekannter "one night stand" sei. Vielleicht kommt dann der Wunsch auf, die genetischen Fingerabdrücke der gesamten männlichen Bevölkerung abzuspeichern. Damit kämen sie aber nicht an BVerfG und EGMR vorbei.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Uel » Do 1. Sep 2016, 13:22


Unser Thema des Tages wurde heute zum Tagesgespräch auf WDR5, an dem ich mich dann auch beteiligte, mit zusätzlichen Aspekten als den hier schon diskutierten: (Reihenfolge chronologisch aber anti-logisch)
Kuckuckskinder: Müssen Mütter Sex-Partner preisgeben?
http://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tagesgespraech/erster-september-108.jsp#commentForm

Väter von sogenannten Kuckuckskindern sollen künftig das Recht erhalten, von der Mutter den Namen des biologischen Vaters zu erfahren. Also eine Art Sex-Auskunftspflicht. Darf der Staat das erzwingen? Diskutieren Sie mit im WDR 5 Tagesgespräch!

Der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium will die Rechte von "Scheinvätern" stärken und wurde am Mittwoch (31.08.2016) vom Bundeskabinett gebilligt. Scheinväter sind Männer, die für Kinder zahlen, die sie nicht gezeugt haben. Zukünftig sollen sie von dem biologischen Erzeuger einen Teil des Unterhalts zurückverlangen können. Nur wenn die Ermittlung des wirklichen Vaters für die Mutter unzumutbar ist, soll es Ausnahmen geben. Scheinväter können nach Willen Berlins an den biologischen Vater ihres Kindes einen Rückforderungsanspruch stellen, der aber auf zwei Jahre begrenzt werden soll. Kompliziert, aber brisant.
Justizminister Maas sagt, der Gesetzentwurf schaffe mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Die Grünen hingegen kritisieren den Entwurf scharf. Scheinväter verlören einen Teil ihrer bisherigen Rechte. Die Begrenzung auf zwei Jahre sei dazu völlig unverständlich. Auch greife der Entwurf tief in die Persönlichkeitsrechte der Mutter ein.

Wie ist Ihre Meinung? Sollen Mütter gezwungen werden können, den Vater von Kuckuckskindern preiszugeben? Darf der Staat sich so sehr einmischen? Sind intime Beziehungen reine Privatsache? Wie steht es um die Persönlichkeitsrechte der Mütter? Oder muss den Scheinvätern Gerechtigkeit widerfahren? Welche Konflikte sehen Sie kommen?

Studiogast: Dr. Kerstin Aust, Familienrechtlerin und Autorin des Buches "Das Kuckuckskind und seine drei Eltern".
Redaktion: Julia Lührs; Moderation: Thomas Koch
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Neuester Kommentar von "Uel", heute, 13:59 Uhr:
"Kommentar von "Weingeist", heute, 13:48 Uhr: @Kommentar von "Uel", heute, 13:33 Uhr: " ... Der Gentleman genießt und schweigt, die wahre Lady sollte das auch." >>>>> Damit ist das Problem auch nicht gelöst." --- der unpraktikable Vorschlag vom Gesetzgeber aber auch nicht, gibt vll. auch einfach keinen perfekten ..


Kommentar von "Uel", heute, 13:54 Uhr:
Kommentar von "lisbet, 54", heute, 13:19 Uhr:“…..Der Rechtsanspruch gegen die Mutter wäre vlt. möglich, aber ggf. ist da nichts zu holen, daher sollte ein Rechtsanspruch sowohl gegen die Mutter als auch den leiblichen Vater möglich sein...“ --- Diese Gedanken sind entlarvend: einen Dummen suchen, der zahlt, weil andere es nicht wollen, obwohl sie die grandiose Zeit des Heranwachsens eines Kindes miterleben durften, für sie aber nur ein Kind aus eigener Brut ein achtenswertes Kind ist? Oder der Staat, der einer bedürftigen Mutter keine ausreichende Unterstützung zukommen lassen will und im Lebenslauf der Beziehungen der Mutter einen eventuell noch ahnungslosen Schuldigen sucht? Warum soll ein ahnungsloser, bisher verheimlichter Erzeuger, dem das Aufwachsensehen und der Aufbauen einer lebenslag haltbaren Beziehung vorenthalten wurde, überhaupt zahlen? Das sollte er nur freiwillig, wenn das volljährige Kind ihn später outet und sie doch noch eine liebevolle Beziehung aufbauen.


Kommentar von "Uel", heute, 13:33 Uhr:
Die Problemfälle entstehen doch nur aus tatsächlichen oder eingebildeten finanziellen Ansprüchen und Verpflichtungen, meist, weil aus andern Gründen die Verhältnisse untragbar geworden sind, es ans Zahlen gehen soll, Auswege gesucht werden. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen könnte man die gesamte Problematik vergessen. Kann es sein, dass ein Kind, weil es ein süßes Baby oder Kleinkind ist, es als Kind akzeptiert ist und erst nach Jahren, wenn die Ehebeziehungen schlecht und das Kind schwierig in der Pubertät geworden sind, man darauf kommt, die Vaterschaft zu testen? Verhielten sich Adoptivväter so, käm zu Recht moralische Entrüstung. Eine Fristenreglung muß her, z. B. bis 1Jahr nach der Geburt. Ansonsten hat der Mann in einer Beziehung das Kind anständig, wie Adoptivväter es auch tun, zu behandeln, gute Beziehung aufzubauen, auch wenn es nicht seine eigene Brut ist. Der Gentleman genießt und schweigt, die wahre Lady sollte das auch, weltfremde und moraline Juristen hin oder her!
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Do 1. Sep 2016, 15:55

Der Vergleich mit den Adoptivvätern hinkt, die haben schließlich wissentlich und freiwillig Pflichten gegenüber dem Kind übernommen. Das ist bei Scheinvätern nicht der Fall. Wenn die Familienverhältnisse irgendwann zerrüttet sind, mutieren sie zu reinen Zahlvätern und können sich schlimmstenfalls lebenslänglich keine echte eigene Familie mehr leisten. Da sind wir im Bereich ernsthafter Menschenrechtsfragen und reden nicht nur über die Steckenpferde "moraliner Juristen".

Wenn ich mir allerdings vorstelle, dass ein Jugendamt im Namen und gegen den Willen eines Kindes Erzwingungshaft gegen dessen Mutter beantragen kann, sind die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Verwerfungen vielleicht doch größer als die Fragwürdigkeiten der aktuellen Rechtslage.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Staber » Do 1. Sep 2016, 16:55

Wie stellt man sich das bei einer Frau vor die man mit KO Tropfen betäubt hat.Weil da setzt ja das Erinnerungs -Vermögen komplett aus..oder etwa nicht!

Naja, immerhin weiß ich jetzt, mit was sich die <Bundes- Kravatte> des Jahres in den letzten 5-6 Wochen beschäftigt hat, anstatt sich um die Sicherheit der Bürger zu kümmern.Übrigens Heiko, wie willst du das denn umsetzen? Wenn die Frau sagt, dass sie mit 3 völlig ihr unbekannten Kerlen...! :roll: ;) Man merkt schon, bald ist Wahl und die Ideenschmiede brodelt,,,wählt mich bitte, denn ich bin für euch da ...ha,ha,ha!
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Uel » Do 1. Sep 2016, 17:41

Der Vergleich mit den Adoptivvätern hinkt, die haben schließlich wissentlich und freiwillig Pflichten gegenüber dem Kind übernommen.

Macht das einen Unterschied in der Achtung des Kindes, ob jemand unwissentlich, d. h. natürlich automatisch Pflichten übernimmt und zwangsläufig damit auch Beziehungen aufgebaut werden oder der Adoptivvater macht es künstlich wissentlich? Ich schätze ersterer Fall wird besser für das Kind sein. Wie krank muss man sein, erst ist es sein liebes Kindlein, dann kommt Verdacht auf und nun ist es gegenüber kurz vorher nicht mehr den Unterhalt wert?

Darum ja mein Lösungsansatz: wenn nicht schon bei Geburt Verdacht besteht, dann räumen wir noch 1 Jahr "Verdachtschöpfungszeit" ein, dann muss aber endlich Schluss sein mit den Verdächtigungen und den Vorbehalten gegenüber einem unschuldigen Kind. Denn um dessen Wohl allein sollte es gehen, wenn nicht nur Heuchler am Start sind.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Do 1. Sep 2016, 18:28

Selbstverständlich macht es einen Unterschied, ob ich freiwillig oder (wegen der wirtschaftlichen Unfreiheit von Zahlvätern) zwangsweise auf eigene Kinder verzichte.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Uel » Fr 2. Sep 2016, 01:05

Selbstverständlich macht es einen Unterschied, ob ich freiwillig oder (wegen der wirtschaftlichen Unfreiheit von Zahlvätern) zwangsweise auf eigene Kinder verzichte.


Wird man als Zahlvater geboren? :o Doch wohl eher Auswählen, Heiraten, Auseinanderleben, Scheiden lassen, Zahlvater werden ist der Fahrplan! Wer auf eigene Kinder verzichtet, macht das aus dem Setzen anderer Prioritäten (komfortabel leben) oder mangelnder "Kompatibilität mit der richtigen Frau" als aus wirtschaftlicher Not. Denn an sich ist es in Deutschland nicht üblich, dass Väter oder ihre erwünschten eigenen Kinder verhungern müssen, es also einen Zwang zur Kinderlosigkeit gäbe. :roll:
Liebe Grüße
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Fr 2. Sep 2016, 02:52

Uel hat geschrieben:Wer auf eigene Kinder verzichtet, macht das aus dem Setzen anderer Prioritäten (komfortabel leben) oder mangelnder "Kompatibilität mit der richtigen Frau" als aus wirtschaftlicher Not.


Wer für den Unterhalt einer geschiedenen Frau und einem oder mehrerer Kuckuckskinder aufkommen muss, kann die Gründung einer neuen Familie wirtschaftlich nicht mehr verantworten bzw. findet nicht die passende Frau dafür. Das mit dem Stempel "Recht" zu versehen, ist m. M. n. absurd. Für mich ist das schlichtweg eine großkalibrige Menschenrechtsverletzung.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Uel » Fr 2. Sep 2016, 15:04

Wer für den Unterhalt einer geschiedenen Frau und einem oder mehrerer Kuckuckskinder aufkommen muss, ...
Wer für mehrere Kuckuckskinder aufkommen muss, sollte schon wegen seiner angeborenen Blödheit keine Kinder mehr in die Welt setzen.
Liebe Grüße
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Fr 2. Sep 2016, 15:12

Uel hat geschrieben:
Wer für den Unterhalt einer geschiedenen Frau und einem oder mehrerer Kuckuckskinder aufkommen muss, ...
Wer für mehrere Kuckuckskinder aufkommen muss, sollte schon wegen seiner angeborenen Blödheit keine Kinder mehr in die Welt setzen.


Das lässt sich leicht sagen, wenn man mit der Frau seiner Wahl kein ausgesprochenes Pech hatte.
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