Excubitor hat geschrieben:Hier wurde schon ausführlich über das Gaffer-Problem in seinen zahlreichen Facetten berichtet. Das Folgende ist unzweifelhaft der Gipfel davon.
Die hier angesprochene Überprüfung ist sinnlos, weil das Fahrzeug bereits brannte und eine unterlassene Hilfeleistung nur vorliegen kann, wenn eine Rettung ohne Eigengefährdung möglich war:
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Die Ermittler wollen auch herausfinden, ob die Rettung des Fahrers möglich gewesen wäre, wenn die beiden Männer geholfen hätten. Wann die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen, steht der Staatsanwaltschaft zufolge noch nicht fest.
Wer Fotos oder Filmaufnahmen macht, die "die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau" stellen, begeht eine Straftat (§ 201 StGB). Auf die beiden mutmaßlichen Täter kommt im Falle einer Verurteilung demnach eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe zu.
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Immerhin könnte das Gericht in so einem Extremfall den Strafrahmen des § 201a (201 passt nicht) StGB voll ausschöpfen und 2 Jahre ohne Bewährung verhängen. Das wäre schon ganz ordentlich.