AlexRE hat geschrieben:maxikatze hat geschrieben:Excubitor schrieb:dass dieses Verhalten und Vorgehen bei der ARGE durchaus gewollt ist
Sich einen Rechtsanwalt nehmen und die zuständige Sachbearbeiterin verklagen? Oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht an den unmittelbaren Vorgesetzten, sondern gleich an die Dienstaufsichtsbehörde, damit das Vorgehen hoffentlich arbeitsrechtliche Konsequenzen hat? Wäre das möglich? Was wäre am wirksamsten?
Das wäre durchaus ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, allerdings sagt man in Juristenkreisen zu den Voraussetzungen für so eine Beschwerde nicht ohne Grund "formlos, fristlos und fruchtlos".
Ansonsten bleibt da nur eine einstweilige Anordnung des Sozialgerichts, die muss man dann aber auch beantragen. Mittlerweile gewinnen die Kläger ungefähr die Hälfte aller Verfahren gegen Jobcenter.
Absolut richtig. Die Dienstaufsichtsbewchwerde ist auch aufgrund der anscheinend begründeten Vorwürfe, die hier seitens meiner Quellen erhoben wurden, dass nämlich nicht ganz ungewolltes Verhalten dahinter steckt, anders ausgedrückt, Sozialhilfeempfänger mit System zur Aufgabe oder in die Verzweiflung getrieben werden, als eher nutzlos einzustufen.
Eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht wurde bereits beantragt.Doch benötigt selbst diese bei den eben wegen der mutmaßlich asozialen Arbeitshaltung bei den ARGE-Geschäftsstellen ("dann verklagen sie uns doch"), nicht nur in Hagen, völlig überarbeiteten Sozialgerichten, auch schon viel zu viel Zeit. Das nützt wenig, wenn man nichts zu essen hat... Das Gesamtverfahren läuft bereits seit mehr als 2 Jahren vor dem Sozialgericht. Ein Ende ist nicht abuzusehen.