Urteile

Für Bekanntmachungen u.ä.

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Do 4. Feb 2016, 14:10

Endlich wird das starre Berufsrecht gelockert. Künftig können Anwälte für die Urteilsbesprechung mit Prozessverlierern einen Anästhesisten hinzuziehen. :)

BVerfG kippt Sozietätsverbot

Anwälte dürfen sich mit Ärzten und Apo­the­kern zusammen tun

(...)

Noch weiter geht der Deutsche Anwaltverein in seiner Stellungnahme. Er überlegt sogar, so DAV-Präsident Ulrich Schellenberg, ob nicht noch weitere Berufe wie Architekten und Ingenieure sich mit Anwälten zusammenschließen dürfen. Doch dafür müssten wohl, so ist das BVerfG zu verstehen, deren Berufsrechte geändert und etwa mit einer eigenen Verschwiegenheitspflicht etc. versehen werden. Ob dies in den nächsten Jahren geschehen wird, ist aber eher fraglich. Dass im Medizin- oder Arzneimittelrecht tätige Kanzleien von den Möglichkeiten Gebrauch machen werden, die Karlsruhe ihnen eröffnet hat, dürfte dagegen sicher sein.


http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... swidrig/2/
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Fr 5. Feb 2016, 15:47

Weniger als drei Jahre Knast für die ekelhafteste Art und Weise von Missbrauch besonderer Vertrauensverhältnisse überhaupt:

OLG Oldenburg verurteilt Anwalt

Man­danten um mehr als 110.000 Euro betrogen

(...)

Wegen der Vorgänge verurteilte ihn das Amtsgericht (AG) Oldenburg nach umfangreicher Beweisaufnahme wegen Betruges und Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Gleichzeitig verhängte es ein dreijähriges Berufsverbot gegen ihn. Dagegen legte der Rechtsanwalt Berufung beim Landgericht (LG) Oldenburg ein. Das Landgericht bestätigte den Schuldspruch des Amtsgerichts, reduzierte die Gesamtfreiheitsstrafe jedoch auf zwei Jahre und neun Monate.

(...)


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/o ... 0000-euro/

Da soll noch jemand behaupten, Hoeneß hätte einen Promibonus erhalten ...
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » So 14. Feb 2016, 15:20

AlexRE hat geschrieben:Kaum zu glauben - ein Urteil eines deutschen Gerichts, das der Wahrheitsfindung dient und nicht dem Schutz der Rechtsbrecher ... :shock:

Landgericht Landshut

LG Landshut: Dashcam zum Beweis von Haftungsansprüchen

(...)

Das Gericht erachtet es als zweifelhaft, ob die Bestimmung des § 6b BDSG überhaupt einschlägig ist. Insbesondere Absatz 2 des § 6 b BDSG spräche dafür, dass der Gesetzgeber festinstallierte Kameras vor Augen hatte, die den Verkehr auf einer bestimmten Straße oder auf einem bestimmten Platz überwachen.

Aber selbst ein Verstoß gegen das BundesDatenschutzgesetz bedeute nicht, dass man die so erlangten Videoaufnahmen nicht im Verfahren verwenden dürfe, so das Gericht. Durch die Aufnahmen werde weder der absolute Kernbereich der privaten Lebensstellung noch die engere Privatsphäre berührt.

(...)

Die Videoaufzeichnung werde mittels einer Schleife immer wieder überschrieben. Lediglich bei einem Unfall erfolge eine Speicherung. Nach einem Unfall sei es ohnehin üblich, Fahrzeuge, Unfallspuren und ggf. die umstehenden Beteiligten fotografisch zu erfassen.

(...)


http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht ... nspruechen


Und hier geht`s wieder andersrum:

Landgericht Memmingen, Urteil vom 14.01.2016 - 22 O 1983/13

Auto zerkratzt: Dashcam mit Bewegungssensor ertappt Nachbarin

(...)

Die Beklagte parkte regelmäßig ihren Pkw gegenüber der Einmündung bzw. schräg gegenüber des Anwesens der Nachbarn. Die Beklagte stellte eines Tages Kratzer an ihrem Fahrzeug fest. In der Videoaufzeichnung war zu erkennen, wie eine Frau in das Fahrzeug der Nachbarn steigt, am Fahrzeug der Beklagten vorbeifährt und dabei den Arm durch das geöffnete Fenster in Richtung des Pkw des Beklagten streckt. Die Beklagte erstatte Anzeige gegen ihre Nachbarn und übergab die Videoaufzeichnung der Polizei.

(...)

Selbst wenn die Videoaufnahme eine Sachbeschädigung seitens der Klägerin am Fahrzeug der Beklagten zeigen würde, so stünde dies dem Unterlassungsanspruch beider Kläger nicht entgegen. Es besteht nämlich insoweit ein Beweiserhebungsverbot in Bezug auf die fragliche Videoaufnahme, so dass der Nachweis der Sachbeschädigung seitens der Klägerin und eine entsprechende Wiederholungsgefahr durch die Beklagte im vorliegenden Verfahren nicht geführt ist.

(...)


http://www.rechtsindex.de/verwaltungsre ... -nachbarin

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist manchen Richtern anscheinend teurer als das Krankenversicherter. Bis sich in diesen Frage alle einig sind, wird es wohl noch ein paar Jahre dauern.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Mo 14. Mär 2016, 20:54

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

VG Neustadt zu MPU-Aufforderung

Mit Luft­ge­wehr auf Schüler geschossen - Fahr­er­laubnis weg

(...)

2014 hatte er mit einem Luftgewehr auf einen Schüler auf dem Pausenhof einer Schule gezielt, geschossen und diesen verletzt. Im Beisein seines Cousins soll er beim Anlegen vor dem Schuss gesagt haben: "Das wäre ein guter Kopftreffer." Mit der Rechtskraft des Strafbefehls forderte der damals zuständige Landkreis Karlsruhe den Mann auf, zur Klärung seiner Fahreignung eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren.

Der TÜV Süd kam in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Auffälligkeit mit Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential zu erwarten sei, dass der Schütze zukünftig erheblich oder wiederholt auch gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werde.

(...)

Die Kammer hat auch keine Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit. Der Gutachter habe ausgeführt, dass wissenschaftliche Forschungsergebnisse einen engen Zusammenhang zwischen allgemein-strafrechtlichen Delikten, Aggressivität und Verkehrsauffälligkeiten belegten. Personen, die außerhalb des Straßenverkehrs wenig Rücksicht auf Regeln und Gesetze nähmen, setzten sich auch beim Fahren leicht über die Verkehrsbestimmungen hinweg.

(...)


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v ... -entzogen/


Richtig so, Gewaltkriminelle haben im Straßenverkehr nichts verloren. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis bedeutet einen Vertrauensvorschuss dahingehend, dass der Betreffende nicht einmal fahrlässig das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden werde. Wer dann vorsätzlich Menschen verletzt, verwirkt dieses Vertrauen vollständig.

Ich bin mir allerdings nicht sicher, dass diese rechtspolitische Überlegung bereits aus den bestehenden Gesetzen heraus ohne weiteres in die Praxis umgesetzt werden kann. Vielleicht wird das Urteil auch aufgehoben, dann sollte man aber ernsthaft über eine Gesetzesänderung nachdenken.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon maxikatze » Do 14. Apr 2016, 07:33

http://web.de/magazine/panorama/mieteri ... e-31491042

Karlsruhe (dpa) - Eine Frau aus Berlin muss weiter jeden Monat 15,59 Euro Miete für eine Einbauküche zahlen, die gar nicht mehr existiert. Sie unterlag am Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz - die Karlsruher Richter sahen für eine Mietminderung keinen Anlass.

:?
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
* * *
Bild
Benutzeravatar
maxikatze
Administrator
 
Beiträge: 24122
Registriert: Di 16. Dez 2008, 16:01
Wohnort: Sibirien ;)

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Do 14. Apr 2016, 14:31

maxikatze hat geschrieben:http://web.de/magazine/panorama/mieterin-unterliegt-rechtsstreit-verschwundene-kueche-31491042

Karlsruhe (dpa) - Eine Frau aus Berlin muss weiter jeden Monat 15,59 Euro Miete für eine Einbauküche zahlen, die gar nicht mehr existiert. Sie unterlag am Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz - die Karlsruher Richter sahen für eine Mietminderung keinen Anlass.

:?


Wahrscheinlich waren die Richter vergrätzt, dass da jemand eine gebotene Vertragsänderung verpennt und dann die Gerichte als Reparaturbetrieb bemühen wiil.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon Uel » Do 14. Apr 2016, 22:33



Deutschland - juristisch eine Bananen-Republik!

2 Raser hatten spontan ein Rennen auf städtischem Gebiet gemacht, Tempo erlaubte 50km/h erhöhten sie eigenmächtig auf fast das doppelte und einer der beiden erfasste eine junge Radfahrerin, die dann im Krankenhaus letztlich an den Folgen verstarb. Diese beiden wurden nun zu 2 Jahren (Todesfahrer) und 1Jahr+9Mon.(2.Wettfahrer) auf BEWÄHRUNG verurteilt, sogar ihren Führerschein müssen sie doch tatsächlich zeitweilig abgeben.

Die deutsche Justiz hat einen Knall: Totfahren und nicht Totfahren macht sage und schreibe 3 Monate aus !!! Jeder, der in Deutschland einen Führerschein macht, weiß dass er sich
1. an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten muß, sie zumindest nicht wesentlich aus Gründen der Verkehrssicherheit überschreiten darf
2. Wettrennen auf normalen öffentlichen Straßen nicht geduldet werden, erst recht nicht in geschlossenen Ortschaften.

Da sie dies trotz ihres Wissenmüssens getan haben, kann man nicht einmal von fahrlässigem Tun sprechen. Durch billigend in Kaufnehmen ist jemand zu Tode gekommen und der Täter bekommt Bewährung? Den Führerschein bekommen sie nach einer Schamfrist auch ohne neuerlicher Prüfung zurück. Versichert wird er durch das Aufkommen der Allgemeinheit sicherlich wie jeder unabsichtliche Unfallfahrer! Die deutsche Justiz liebt ihre Strolche!!! Begünstigung im Amt hat man das früher einmal genannt.


http://www.focus.de/regional/koeln/urteil-im-raser-prozess-bewaehrungsstrafen-fuer-raser-vom-koelner-auenweg_id_5437887.html
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
Benutzeravatar
Uel
globaler Moderator
 
Beiträge: 4217
Registriert: Do 18. Dez 2008, 21:50
Wohnort: NRW

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Do 14. Apr 2016, 23:37

Uel hat geschrieben:Versichert wird er durch das Aufkommen der Allgemeinheit sicherlich wie jeder unabsichtliche Unfallfahrer!


Nein, die Haftplichtversicherung wird den Fahrer in Regress nehmen. Wenn es um Geld geht, duldet die deutsche Rechtsordnung keinen vorsätzlichen Destruktivismus (von dem der oberen Zehntausend mal abgesehen).

Tote Gewalt- und Unfallopfer dagegen sind einfach nur aus den Augen, aus dem Sinn.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Fr 15. Apr 2016, 06:35

Erläuterung für treudoofe Bürger, die gerne glauben möchten, dass das so seine Ordnung hat:

EXPRESS erklärt das Urteil Darum kommen die Totraser vom Auenweg mit Bewährung davon

(...)

„Die Tatbegehung allein reicht nicht aus, um Bewährung zu verwehren“, erklärte Richter Helmes. Die Strafhöhen erachtete er als angemessen, sogar vergleichsweise hart. Helmes zog das Zugunglück von Bad Aibling mit elf Toten heran. Dem beschuldigten Fahrdienstleiter drohten hier höchstens fünf Jahre Haft. Der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung ist genauso hoch wie bei einfachem Diebstahl.

(...)


http://www.express.de/koeln/express-erk ... n-23889462

Für sonstige Bürger:

Die Zweckentfremdung des öffentlichen Straßenraumes als Arena für illegale Autorennen wird trotz der mittlerweile erheblichen Zahl von dadurch zu Tode gekommenen Menschen von der Justiz nicht als "verkehrsfremder Eingriff" angesehen und der Gesetzgeber (also die mit der Verfolgung der finanziellen Interessen der jeweiligen Klientel voll ausgelasteten Parteibuchkarrieristen) hält es nicht für angezeigt, diese offenkundige Gesetzeslücke zu schließen.

§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

(...)

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(...)



https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html


§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(...)

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

(...)

2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(...)


https://dejure.org/gesetze/StGB/315.html

Stattdessen können die Totraser neben der fahrlässigen Tötung ("tateinheitlich") allenfalls noch eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs begangen haben (im vorliegenden Fall angeblich nicht beweisbar), die eine ebenso lächerliche Strafandrohung hat wie die fahrlässige Tötung:

http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Fazit: Wenn Menschenleben in diesem Drecksstaat nicht allen Verantwortlichen scheißegal wären, würde jede vorsätzliche (bzw. zumindest jede absichtliche / planvolle) Verletzung von Gesetzen, die dem Schutz von Leib und Leben der Bürger dienen, im Falle fahrlässig verursachter tödlicher Folgen ebenso wie die Körperverletzung mit Todesfolge als schweres Verbrechen geahndet.

Übrigens hätte diese "persönliche Note" eines der Täter in der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen:

Sorge um Alufelgen

Während die Radfahrerin in einem Gebüsch lag, habe Firat M. mit seinem Beifahrer erst gescherzt und sich dann geweigert, den Beamten sein Handy zur Beweissicherung zu geben, sagte der Polizist aus. Zudem soll er die Beamten angewiesen haben, mit der Sprühkreide aufzupassen, denn seine Alufelgen hätten 3000 Euro gekostet.


http://www.focus.de/regional/koeln/proz ... 73778.html

... was allerdings am Ergebnis "Bewährungsstrafe" wohl auch nichts geändert hätte.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon maxikatze » Fr 15. Apr 2016, 09:16

Uel hat geschrieben:

Deutschland - juristisch eine Bananen-Republik!

2 Raser hatten spontan ein Rennen auf städtischem Gebiet gemacht, Tempo erlaubte 50km/h erhöhten sie eigenmächtig auf fast das doppelte und einer der beiden erfasste eine junge Radfahrerin, die dann im Krankenhaus letztlich an den Folgen verstarb. Diese beiden wurden nun zu 2 Jahren (Todesfahrer) und 1Jahr+9Mon.(2.Wettfahrer) auf BEWÄHRUNG verurteilt, sogar ihren Führerschein müssen sie doch tatsächlich zeitweilig abgeben.

Die deutsche Justiz hat einen Knall: Totfahren und nicht Totfahren macht sage und schreibe 3 Monate aus !!! Jeder, der in Deutschland einen Führerschein macht, weiß dass er sich
1. an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten muß, sie zumindest nicht wesentlich aus Gründen der Verkehrssicherheit überschreiten darf
2. Wettrennen auf normalen öffentlichen Straßen nicht geduldet werden, erst recht nicht in geschlossenen Ortschaften.

Da sie dies trotz ihres Wissenmüssens getan haben, kann man nicht einmal von fahrlässigem Tun sprechen. Durch billigend in Kaufnehmen ist jemand zu Tode gekommen und der Täter bekommt Bewährung? Den Führerschein bekommen sie nach einer Schamfrist auch ohne neuerlicher Prüfung zurück. Versichert wird er durch das Aufkommen der Allgemeinheit sicherlich wie jeder unabsichtliche Unfallfahrer! Die deutsche Justiz liebt ihre Strolche!!! Begünstigung im Amt hat man das früher einmal genannt.


http://www.focus.de/regional/koeln/urteil-im-raser-prozess-bewaehrungsstrafen-fuer-raser-vom-koelner-auenweg_id_5437887.html


Dass sich der Richter vor den Eltern der Verunglückten überhaupt traut, so ein Urteil zu sprechen, macht mich einfach nur sprachlos. Ich halte es aber auch nicht für ausgeschlossen, dass die nahestehenden Verwandten den Richter oder dessen Familie bedroht haben, damit ihr verantwortungsloses Balg glimpflich davonkommt.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
* * *
Bild
Benutzeravatar
maxikatze
Administrator
 
Beiträge: 24122
Registriert: Di 16. Dez 2008, 16:01
Wohnort: Sibirien ;)

VorherigeNächste

Zurück zu SCHWARZES BRETT

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste