Zu diesem Artikel habe ich auf Facebook den Eingangsbeitrag unseres hiesigen threads verlinkt:
WIRTSCHAFT SOZIALLEISTUNG
Fünf Millionen verzichten aus Scham auf Hartz IV
Forscher der Bundesagentur für Arbeit haben errechnet, dass Millionen Menschen auf Hartz IV verzichten, obwohl sie einen Anspruch haben. Dadurch spart der Staat jährlich bis zu 20 Milliarden Euro.
(...)
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... tz-IV.htmlDie auf ergänzende Sozialleistungen verzichtenden Kleinrentner und Spottbilliglöhner hat die GEZ schon vor Jahren entdeckt und den ursprünglichen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (nach dem sie selbst Befreiungsanträge zu prüfen hatte) so ändern lassen, dass man ohne Bescheid von einer Sozialbehörde keine Rundfunkbeitragsbefreiung mehr bekommt, egal wie klein das Einkommen ist. Die "unabhängigen" Verwaltungsrichter haben dieses Rattenspiel natürlich mitgemacht, so wie sie alles mitmachen, wenn sich die etablierten Parteien in einer bestimmten Frage einig sind:
>> Zu den Begründungen in den veröffentlichten Urteilen des OVG NRW, nach denen der Verzicht auf Sozialleistungen auch den Verzicht auf die Gebührenbefreiung nach sich zieht, möchte ich hier ergänzend aus einem nicht veröffentlichen Beschluss des OVG NRW zitieren, mit dem einem Bekannten von mir endgültig die PKH in dieser Rechtsfrage verweigert wurde. Er hatte darauf abgestellt, dass sein Familienleben darunter leiden würde, wenn er nicht auf 20 Euro ergänzende Grundrente verzichten würde, da seine Ehefrau extrem ehrpusselig sei und sich aus ihrem Bekanntenkreis zurückziehen würde, wenn er erstmals in seinem Leben ein Sozialamt betreten würde. Deshalb sei die Prüfung des Antrages durch die Rundfunkanstalt selbst wg. § 6 Abs. 3 RundfGebStV - besonderer Härtefall - geboten. Ich zitiere die Begründung des Beschlusses wörtlich:
"Zum einen stellt sich auch der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht im weiteren Sinne als Beanspruchung einer sozialen Begünstigung dar, zum anderen ist nicht ersichtlich, dass ein Antrag - etwa - auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII notwendigerweise im persönlichen Umfeld des Klägers oder seiner Gattin bekannt geworden wäre."
Dem Mann wird sozusagen angeraten, sich mit einer Skimaske getarnt im Sozialamt auf die Wartebank zu setzen.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. <<
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