Excubitor hat geschrieben:Pfefferspray darf legal ohnehin nur gegen Tiere und nicht gegen Menschen verwendet werden... Man darf es kaufen, aber nicht wunschgemäß verwenden...
Das ist zwar die Rechtslage, die aber kaum durchgesetzt werden kann (was regelmäßig ein Indiz für Staatsverblödung ist). Es ist legal, als Mittel zur Tierabwehr gekennzeichnetes Pfefferspray mit sich zu führen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray
Im Falle eines rechtswidrigen Angriffes durch einen Menschen wird der Einsatz dann aber für die Dauer der Notlage von den einschlägigen Rechtfertigungsgründen abgedeckt (Notwehr hinsichtlich der Körperverletzung, rechtfertigender Notstand hinsichtlich des ansonsten verbotenen Einsatzes von Pfefferspray gegen Menschen).
Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz kann man nach so einem Einsatz also nur belangt werden, wenn man sich - etwa durch eine ungeschickte Einlassung - nachweisen lässt, dass man das Spray von vornherein als Mittel zur Abwehr angreifender Menschen vorgesehen hatte.