maxikatze hat geschrieben:Mihalic forderte, «Lücken im Waffenrecht» zu schließen. «Ein Baustein wäre, dass auch Kauf und Besitz von Schreckschusswaffen, Pfefferspray und Co. zukünftig erlaubnispflichtig werden.
Noch absurder ist dieses "Argument":
(...)
Mihalic, selbst ausgebildete Polizistin, kritisierte die Entwicklung. "Man stelle sich vor, dass bei Großveranstaltungen wie Karneval Menschen in bestimmten Situationen vorschnell zur Waffe greifen und so vielleicht Chaos und Gewalt erst provozieren", sagte sie.
(...)
http://mobil.n-tv.de/politik/Deutsche-r ... 54501.htmlAuf öffentlichen Veranstaltungen darf man nämlich seine ansonsten legale Waffe nicht tragen, egal ob man einen großen oder kleinen Waffenschein hat:
§ 42 WaffG – Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
(...)
https://www.jurion.de/Gesetze/WaffG-1/42Auf Facebook in einer (geschlossenen) Security - Gruppe, wo sich die meisten Teilnehmer im Waffenrecht auskennen, dazu geschrieben:
>> Lustig, die ausgebildete Polizistin vergisst da nur etwas: <<
Vergesslichkeit wäre eine mögliche Erklärung für diesen Totalausfall der erworbenen beruflichen Fachkompetenz. Die andere wäre, dass deutsche Abgeordnete überhaupt keine eigene Meinung und kein eigenes Gewissen haben, sondern als de facto - Angestellte der jeweiligen Regierung nur vorgegebene Texte herunterleiern und damit dem
Artikel 38 GG Hohn sprechen.
Soll sich jeder Adressat des politischen Statements der Frau Abgeordneten selbst überlegen, welche der beiden Alternativen realistischer ist.