maxikatze hat geschrieben:Alex schrieb:
ein ernsthafter Anlass für Vertreter gegenteiliger Positionen, es ausnahmsweise mal mit etwas Selbstreflexion zu versuchen
Was ist falsch daran, zu sagen, dass die Bombardierung des syrischen Volkes, die mit den Geschehnissen in Paris nicht das Geringste zu tun hat, genau so verwerflich ist, wie die gewalttätigen Aktionen der Attentäter von Paris? Im Bombenkrieg trifft es immer die Menschen, die nichts damit zu tun haben und unschuldig sind.
Anderes Beispiel:
War die absichtliche Bombardierung eines Krankenhauses in Kabul vor drei Monaten etwa so viel besser als das Verhalten der Terroristen von Paris?
http://www.tagesspiegel.de/politik/nach ... 04120.html
Diese Version halte ich auch für sehr wahrscheinlich:
(...)
Denkbar sei zum Beispiel, dass Taliban sich zuvor in das Krankenhaus geflüchtet und das medizinische Personal und die Patienten zu menschlichen Schutzschildern zu machen versucht haben.
(...)
Die Taliban und alle anderen militärischen Vertreter totalitär regierter Staaten und verbrecherischer politischer Organisationen sehen es als Schwachstelle demokratisch und rechtsstaatlich verfasster Kriegsfeinde an, dass die wegen ihrer freien Presse und unabhängigen Gerichte Rücksicht auf Zivilisten nehmen müssen. Das versuchen sie permanent in militärische Vorteile umzusetzen. Die Amerikaner und insbesondere auch die Israelis wollen diese Versuche konterkarieren, indem sie zivile Opfer bei Angriffen auf wichtige militärische Ziele als Kollateralschäden darstellen - was ihnen das geltende Kriegsvölkerrecht allerdings erlaubt.
Ich bin da sehr skeptisch und meine, dass diese Artikel restriktiv ausgelegt werden müssen:
(...)
Demnach kann die bewusste Inkaufnahme eines Begleitschadens völkerrechtsgemäß sein, wenn er sich nur durch einen Verzicht auf den Angriff vermeiden ließe und wenn der Angriff einen entsprechend gewichtigen militärischen Vorteil erwarten lässt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert hier unter Umständen eine Abwägung von Menschenleben, gegebenenfalls in größerer Zahl, gegenüber dem prognostizierten militärischen Vorteil.
Auch bei nicht völkerrechtswidrigen Angriffen, durch welche die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden kann, muss eine wirksame Warnung vorausgehen, wenn die gegebenen Umstände dies erlauben.
Diese Grundsätze sind in Art. 51 und 57 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen niedergelegt.
(...)
Das heißt, dass man sich m. M. n. nur dann darauf berufen kann, wenn eine akute Gefahr besteht, dass der verbrecherische Feind einen vollständigen militärischen Sieg erringen könnte. Das dürfte in Afghanistan derzeit kaum der Fall sein.
Ich glaube aber auch nicht, dass dieses Thema geeignet ist, in der gegenwärtigen Konfliktsituation im Nahen Osten und in der Ukraine die Amerikaner als die eigentlichen "Bösen" hinzustellen, insbesondere dann nicht, wenn man gleichzeitig Frau Wagenknecht und Herrn Putin den "Guten" zurechnen will. Das ist mir zu doppelbödig, die massenmörderischen russischen Luftangriffe ("Vakuumbomben") auf Tschetschenien sind noch nicht soooo lange her.