von Uel » Fr 18. Dez 2015, 02:13
Hallo Alex,
sonst bemühst Du Dich doch auch immer bei juristischen Fragen logisch korrekt zu argumentieren: Ist doch ganz einfach, solange das Baugebiet als ein reines Wohngebiet ausgewiesen ist, ist ein großes Flüchtlingslager, indem sicherlich mehr als reines Wohnen stattfindet und auch stattfinden soll, dort fehl am Platze. Es bleibt doch den Planenden unbenommen, durch eine Bebauungsplanänderung eine Umwidmung in ein allgemeines Wohngebiet zu veranlassen.
Solange das nicht ist, hat die Gemeinde die Pficht, sich nach der satzungsgemäßen Nutzung zu richten. Was für jeden Deutschen gilt, muss natürlich auch für jedes Flüchtlingswohnheim erst recht gelten. Wenn Deutsche schon die geringsten Dinge jenseits des Wohnens nicht genehmigt bekommen, warum muss man sich noch mehr Zorn der Anwohner aufladen, indem für Flüchtlinge plötzlich alles möglich sein sollte.
Und wenn das Bauplanungsrecht zu verstaubt ist, dann muss man es erst entstauben. Es kann aber nicht sein, dass der Bürger sich an jeden Buchstaben halten muss aber die öffentlichen Bauherrn können machen was sie wollen?
Liebe Grüße
von Uel
Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!