Das ist unfassbar, ich hätte die Nerven und Geduld nicht für diese Arbeit. Menschen Gaffen und merken nicht, was auf uns alle zukommt. Mir wird immer schlechter.
icke hat geschrieben:der Schaden ist hoch, die Beschuldigten sind prominent und einflussreich, die Öffentlichkeit gering
Eine Schichtarbeiterin hatte ihren Heißhunger auf Schokolade scheinbar nicht im Griff, dafür wurde sie mit einer fristlosen Kündigung bedacht...(Kündigungsgrund: "Diebstahl einer Tafel Schokolade")
maxikatze hat geschrieben:Eine Schichtarbeiterin hatte ihren Heißhunger auf Schokolade scheinbar nicht im Griff, dafür wurde sie mit einer fristlosen Kündigung bedacht...(Kündigungsgrund: "Diebstahl einer Tafel Schokolade")
Ich finde es völlig in Ordnung, dass bei Diebstahl der Arbeitnehmer fristlos entlassen wird. Erfahrungsgemäß bleibt es nämlich nicht nur bei einer Tafel Schokolade. Unehrliches Personal kann den Ladeninhaber in den Ruin treiben.
schade, das man die Leute nicht fragt warum sie fliehen, und schade dass man die nicht wegnimmt die jetzt so schreien. Wir hätten so einige Probleme gelöst
ps. alles ist sooooooooo Böse "Politiker, Presse und die, die ein Herz Haben... man man sind die ALLE BÖSE (ironie aus)
Excubitor hat geschrieben:Kommentar
Wie schon mehrfach in unterschiedlichen Themensträngen erwähnt, fällt es in verschiedensten Lebenszusammenhängen nach solchen und ähnlichen Urteilen immer schwerer, die deutsche Justiz überhaupt noch ernst zu nehmen. Man muss mittlerweile die Frage stellen, ob ein Zusammenhang zwischen der aktuellen Lebensrealität und einigen Gerichtsurteilen steigender Anzahl, die fast immer auf einen Täterschutz hinauslaufen, überhaupt noch bejaht werden kann."
Cäsarenwahnsinn
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Quidde bezog seine Aussagen explizit auf Kaiser Caligula (37–41 n. Chr.). Er ging davon aus, dass manche Herrscher unter dem „Eindruck einer scheinbar unbegrenzten Macht“ glaubten, nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden zu sein und, beeinflusst von der Schmeichelei ihrer Umgebung und der eigenen Propaganda, an die eigene Übermenschlichkeit oder gar Göttlichkeit zu glauben begännen.
(...)
Fischer im Recht / Grundbegriffe des Strafrechts :
Notwehr: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen
Eine Kolumne von Thomas Fischer
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A erwacht durch Geräusche an der Eingangstür. Er nimmt seine Pistole und schleicht zur Treppe. Seiner Verlobten sagt er, sie solle telefonisch Alarm schlagen, weil er überfallen werde. Er schaltet das Licht im Treppenhaus ein und ruft: "Verpisst Euch!", denn er ist der Überzeugung, "Killer" machten sich an seiner Tür zu schaffen. Draußen bohrt das SEK-Mitglied X an der Tür herum, hinten stehen die Kollegen mit einer Ramme, der Staatsanwalt wartet in sicherer Entfernung. Auch als im Haus das Licht angeht und ihm das mitgeteilt wird, bohrt X weiter; drei von vier Riegeln hat er schon geknackt.
A denkt: Jede Sekunde kann die Tür aufgebohrt sein, dann dringen schwerbewaffnete Banditen herein, um mich zu töten. Also schießt er. Er zielt auf die Milchglasscheibe der Eingangstür, hinter der er einen Schatten sieht; die Folgen sind ihm egal. Polizist X, der in diesem Moment den Arm hebt, wird durch den Armausschnitt seiner Schutzweste zufällig tödlich ins Herz getroffen. Jetzt (!) rufen die anderen Beamten: "Polizei! Aufhören zu schießen!" A öffnet das Fenster, wirft seine Pistole heraus und ruft: "Seid ihr verrückt? Warum gebt ihr euch nicht zu erkennen?"
Dies – nach den Feststellungen eines deutschen Landgerichts – waren die Tatsachen. Ob sie genau so stimmen: Der Kolumnist weiß das so wenig wie alle anderen, die nicht dabei waren, aber eine "Rechtsmeinung" zu diesem Fall haben. Das Gericht, das über die Anklage wegen Totschlags gegen A entscheiden musste, hat sie so festgestellt.
Und das Landgericht hat gemeint: A sei zwar objektiv nicht in einer Notwehrlage gewesen, habe eine solche aber irrtümlich angenommen. Allerdings hätte er sich so verhalten müssen, wie diese fälschlich angenommene Notwehrlage es von ihm verlangt hätte: Er hätte zumindest zunächst einen Warnschuss abgeben müssen. Ergebnis: Verurteilung wegen vorsätzlichen Totschlags. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil aufhoben und den Angeklagten wegen Notwehr freigesprochen (2 StR 375/11, Urteil vom 2. Nov. 2011). Die Entscheidung hat, nicht nur unter Polizeibeamten, für Widerspruch und Empörung gesorgt.
(...)
Zum Abschluss noch zwei Fragen: Was ist es, das Gary Cooper in "High Noon" unternimmt: Notwehr, Notwehrprovokation, Notwehrexzess? Und was meinte der bayerische Ministerpräsident mit der (Staats)notwehr gegen "Berlin"?
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