Til Schweiger nach Spendenaufruf wüst beschimpft

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Re: Til Schweiger nach Spendenaufruf wüst beschimpft

Beitragvon AlexRE » Mi 26. Aug 2015, 15:18

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Hä?

http://www.institut-fuer-asylrecht.de/26508.pdf


Ich weiß ja, dass Du keine Anwälte magst, aber für diesen freiberuflichen Rechtswissenschaftler kann sicher keine juristische Fakultät Deutschland etwas: ;)

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Das hier kann gleich aus zwei Gründen unmöglich Volksverhetzung sein:

Im Fernsehprogramm der ARD wurde am Dienstag, den 18. August 2015, um 22.45 Uhr, eine
Sendung des WDR mit dem Titel „Menschen bei Maischberger“ ausgestrahlt. Dabei handelte
es sich um eine Gesprächsrunde, in welcher der Beschuldigte sagte:

„Ich glaub noch nicht mal, daß ein Politiker nach Freital gehen muß, es würde
einfach reichen, wenn die zwei Hundertschaften da hinschicken und die Leute
einkassieren, und sagen ‚heute Nacht bleibt ihr im Knast, denkt mal darüber nach,
was ihr hier macht und morgen kommt ihr hier nicht mehr her’“.


Es besteht der Verdacht auf Volksverhetzung. Die zitierte Gedankenäußerung enthält eine
Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung, sie ist auch
geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören


1.) ist es ganz sicher keine "Gewalt" im Sinne des § 130 StGB, wenn die Polizei gewalttätige Randalierer über Nacht einsperrt. Der Gewaltbegriff in strafrechtlichen Tatbestandsmerkmalen meint immer rechtswidrige Gewalt und niemals legale polizeiliche Zwangsmittel oder verhältnismäßige Notwehr.

2.) Der § 130 StGB in seiner heutigen Fassung schützt nur Minderheiten und nicht die Mehrheitsbevölkerung, ganz sicher aber keine Nazi - Mobs. Man könnte zwar die Auffassung vertreten, dass künftig alle rassistischen Anfeindungen gegen Menschen durch schärfere Spezialgesetze geahndet werden sollten, also auch die Anfeindung der Mehrheitsbevölkerung durch aggressive Minderheiten, aber im Moment ist das eben eindeutig nicht so geregelt. Außerdem würde selbst ein entsprechender Umbau des § 130 ganz bestimmt keinen Schutz rassistisch aggressiver Teile der Mehrheitsbevölkerung vor Gegenmaßnahmen der Exekutive enthalten.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Til Schweiger nach Spendenaufruf wüst beschimpft

Beitragvon AlexRE » Mi 26. Aug 2015, 16:10

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Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Til Schweiger nach Spendenaufruf wüst beschimpft

Beitragvon Staber » Mi 26. Aug 2015, 16:56

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Re: Til Schweiger nach Spendenaufruf wüst beschimpft

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mi 26. Aug 2015, 17:05

Ich weiß ja, dass Du keine Anwälte magst,


doch doch.. mag ich schon. Aber nicht solche die nicht normal arbeiten. Du weisst was ich meine? Ansonsten sind eigentlich Anwälte sehr Sexy die Männlichen Natürlich ;) :mrgreen:


Danke für die Info
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Re: Til Schweiger nach Spendenaufruf wüst beschimpft

Beitragvon AlexRE » Sa 5. Sep 2015, 16:37

AlexRE hat geschrieben:
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Hä?

http://www.institut-fuer-asylrecht.de/26508.pdf


Ich weiß ja, dass Du keine Anwälte magst, aber für diesen freiberuflichen Rechtswissenschaftler kann sicher keine juristische Fakultät Deutschland etwas: ;)

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Das hier kann gleich aus zwei Gründen unmöglich Volksverhetzung sein:

Im Fernsehprogramm der ARD wurde am Dienstag, den 18. August 2015, um 22.45 Uhr, eine
Sendung des WDR mit dem Titel „Menschen bei Maischberger“ ausgestrahlt. Dabei handelte
es sich um eine Gesprächsrunde, in welcher der Beschuldigte sagte:

„Ich glaub noch nicht mal, daß ein Politiker nach Freital gehen muß, es würde
einfach reichen, wenn die zwei Hundertschaften da hinschicken und die Leute
einkassieren, und sagen ‚heute Nacht bleibt ihr im Knast, denkt mal darüber nach,
was ihr hier macht und morgen kommt ihr hier nicht mehr her’“.


Es besteht der Verdacht auf Volksverhetzung. Die zitierte Gedankenäußerung enthält eine
Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung, sie ist auch
geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören


1.) ist es ganz sicher keine "Gewalt" im Sinne des § 130 StGB, wenn die Polizei gewalttätige Randalierer über Nacht einsperrt. Der Gewaltbegriff in strafrechtlichen Tatbestandsmerkmalen meint immer rechtswidrige Gewalt und niemals legale polizeiliche Zwangsmittel oder verhältnismäßige Notwehr.

2.) Der § 130 StGB in seiner heutigen Fassung schützt nur Minderheiten und nicht die Mehrheitsbevölkerung, ganz sicher aber keine Nazi - Mobs. Man könnte zwar die Auffassung vertreten, dass künftig alle rassistischen Anfeindungen gegen Menschen durch schärfere Spezialgesetze geahndet werden sollten, also auch die Anfeindung der Mehrheitsbevölkerung durch aggressive Minderheiten, aber im Moment ist das eben eindeutig nicht so geregelt. Außerdem würde selbst ein entsprechender Umbau des § 130 ganz bestimmt keinen Schutz rassistisch aggressiver Teile der Mehrheitsbevölkerung vor Gegenmaßnahmen der Exekutive enthalten.


Ich habe mal die verschiedenen Pressemeldungen zu der Strafanzeige durchgeklickt:

https://www.google.de/webhp?sourceid=ch ... 0schweiger

Keine einzige Redaktion hat es für nötig gehalten, einen Fachmann zu fragen und die Gründe dafür, dass der § 130 StGB auf keinen Fall einschlägig sein kann, für alle Leser nachvollziehbar zu erklären. :evil:
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Re: Til Schweiger nach Spendenaufruf wüst beschimpft

Beitragvon Staber » Sa 5. Sep 2015, 17:42

Er hat gegen einen Teil der Bevölkerung in einer Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zu Willkürakten aufgerufen. Wer sich §130 StGB durchliest, kann zu dem Ergebnis kommen, dass die Anklage nicht aus der Luft gegriffen und eine Verurteilung entsprechend nicht unmöglich ist.Ein Berliner Piratenpolitiker und Mitglied des Senats fordert missliebige Demonstranten mit Panzern überrollen lassen um "das Problem zu lösen".
Wundert mich , dass bei dem der StA noch nicht ermittelt. Aber in Berlin war man ja schon immer vorne mit dabei für solche Endlösungsfantasien ging.
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Re: Til Schweiger nach Spendenaufruf wüst beschimpft

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Sa 5. Sep 2015, 17:47

Keine einzige Redaktion hat es für nötig gehalten, einen Fachmann zu fragen und die Gründe dafür, dass der § 130 StGB auf keinen Fall einschlägig sein kann, für alle Leser nachvollziehbar zu erklären. :evil:


Ist nicht wirklich verwunderlich, er hat auch gegen die Presse geschimpft. Das mögen die nicht so ;)

P.s. Til hat letztes Jahr für Deutsche Kinder gesammelt und gespendet. Das so nebenbei
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Re: Til Schweiger nach Spendenaufruf wüst beschimpft

Beitragvon AlexRE » Sa 5. Sep 2015, 18:36

Staber hat geschrieben:Er hat gegen einen Teil der Bevölkerung in einer Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zu Willkürakten aufgerufen. Wer sich §130 StGB durchliest, kann zu dem Ergebnis kommen, dass die Anklage nicht aus der Luft gegriffen und eine Verurteilung entsprechend nicht unmöglich ist.Ein Berliner Piratenpolitiker und Mitglied des Senats fordert missliebige Demonstranten mit Panzern überrollen lassen um "das Problem zu lösen".
Wundert mich , dass bei dem der StA noch nicht ermittelt. Aber in Berlin war man ja schon immer vorne mit dabei für solche Endlösungsfantasien ging.


Hast Du meine Erläuterung zu dem § nicht gelesen? In der heutigen Fassung ist Volksverhetzung gegen Angehörige der deutschen Bevölkerungsmehrheit definitiv nicht möglich. Das müsste ein "freiberuflicher Rechtswissenschaftler" eigentlich wissen, selbst wenn es mit seiner Qualifikation nicht so wahnsinnig weit her ist.

Hier eine Info zu dem Anzeigeerstatter:

>> Das Verwaltungsgericht Münster untersagte ihm 1998, weiter gegen den Asta zu klagen: Die Begründung, die dazu im Spiegel nachzulesen war: Der Student, mittlerweile im 44. Semester, gebrauche seinen Studentenstatus nur, um in die Mensa zu gehen – und um gegen den Asta zu klagen. <<

http://schneiderismus.blogspot.de/p/rene-schneider.html
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Re: Til Schweiger nach Spendenaufruf wüst beschimpft

Beitragvon maxikatze » Sa 5. Sep 2015, 18:42

„Ich glaub noch nicht mal, daß ein Politiker nach Freital gehen muß, es würde
einfach reichen, wenn die zwei Hundertschaften da hinschicken und die Leute
einkassieren, und sagen ‚heute Nacht bleibt ihr im Knast, denkt mal darüber nach,
was ihr hier macht und morgen kommt ihr hier nicht mehr her’“.


Einfach nur albern diese Anzeige. Für mich fällt die Aussage Til Schweigers unter freier Meinungsäußerung. Oder wie seht ihr das? So langsam drehen alle durch.
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Re: Til Schweiger nach Spendenaufruf wüst beschimpft

Beitragvon AlexRE » Sa 5. Sep 2015, 18:47

maxikatze hat geschrieben:
„Ich glaub noch nicht mal, daß ein Politiker nach Freital gehen muß, es würde
einfach reichen, wenn die zwei Hundertschaften da hinschicken und die Leute
einkassieren, und sagen ‚heute Nacht bleibt ihr im Knast, denkt mal darüber nach,
was ihr hier macht und morgen kommt ihr hier nicht mehr her’“.


Einfach nur albern diese Anzeige. Für mich fällt die Aussage Til Schweigers unter freier Meinungsäußerung. Oder wie seht ihr das? So langsam drehen alle durch.


Erstens fällt das unter freie Meinungsäußerung und zweitens wäre es auch dann keine Volksverhetzung, wenn die Meinungsfreiheit überschritten wäre. Dann könnten allenfalls die Freitaler Demonstranten Strafantrag wegen Beleidigung stellen, Volksverhetzung kann man aber nur gegen die Minderheiten begehen, die in dem § 130 StGB aufgezählt sind:

§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

(...)


http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
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