AlexRE hat geschrieben:Ich habe hier die Schlüssigkeit der (Nicht-) Argumente geradezu als Hauptgegenstand der Diskussion behandelt. Das ist nämlich nötig, wenn spezielle (militärische und völkerrechtliche) Kritik an Drohnen mit genereller (politischer) Kritik an den Anwendern "begründet" wird. So hat man 2 x kritisiert und nichts begründet, aber kann so tun, als hätte man eine begründete Kritik vorgetragen.
Also noch einmal: Was ist speziell an Drohnen, mit denen man sich näher an Kombattanten heranwagen und sie präziser bekämpfen kann als mit Kampfflugzeugen, "mörderisch", was nicht an jeder Waffe vom Flitzebogen aufwärts auch mörderisch ist?
1. Weil ich den Vergleich mit Selbstjustiz heranziehen muss, wenn jemand in Wildwest-Manier ohne Gerichtsverfahren den Befehl dazu gibt, einzelne bestimmte Personen zu liquidieren.
2. Ist das Aufspüren und morden von Personen in souveränen Staaten eine Missachtung der Rechtsstaatlichkeit.
3. Fragt sich nur, wie lange sich das die betreffenden Länder bzw die Angehörigen der "Kollateralschäden" gefallen lassen:
Ein Angehöriger hat bereits Klage eingereicht.
Ein Hirte aus Somalia wurde vor drei Jahren bei einem Angriff getötet. Der Kläger ist der Sohn des Getöteten und Beklagte ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, weil von den Stützpunkten Ramstein und Stuttgart, die Amerikaner die Signale für die Drohnen übermitteln. Deutschland macht sich zum Mittäter.
Der Vorwurf: Gemeinschaftlich begangener Mord.
Das ist nicht der einzige Fall. Drei Jemeniten hatten ebenfalls geklagt. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, mit der Begründung, dass die Bundesregierung nicht verpflichtet sei, den Drohnenkrieg, der über Ramstein läuft, zu verbieten. Eine fragwürdige Entscheidung, wie ich finde.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Harald Range - (ja der, der die Ermittlungen gegen NSA wegen Merkels Handy hat fallen lassen) - stellte vor einem Jahr ein Verfahren ein, weil ein "Angehöriger einer organisierten bewaffneten Gruppe ein durch das Völkerrecht keine geschützte Person ist."
Wenn sich also die Gegenseite auf "eine zulässige Kriegslist" beruft, dann müsste eine Kriegserklärung vorliegen. In Somalia liegt keine vor. Also kann ein Kriegsrecht nicht gelten. Es ist, was es ist: Eine Menschenjagd in Wildwest-Manier.