Ihr Schreiben vom 01.04.2009
Elektronische GesundheitskarteSehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 01.04.2009.
Im ersten Moment habe ich es für einen Aprilscherz gehalten, weil es eigentlich gar nicht ernst gemeint sein kann.
Erst bei längerem Nachdenken bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es – so absurd sein Inhalt auch ist – wirklich ernst gemeint sein muss. Denn immerhin passt es dann (und auch nur dann!) zum bisherigen Geschehen im gesetzlichen Krankenverwaltungs- und Versichertenbetrugssystem.
Nun zum Inhalt Ihres Schreibens; ich erlaube mir, es auszugsweise zu zitieren und dann zu kommentieren. Die Zitate sind auf der linken Seite durch eine vertikale Linie gekennzeichnet
[hier technisch nicht möglich, Kennzeichnung erfolgt gemäß dem ersten Beitrag dieses Forums, Anm. DJ_rainbow]„Der Gesetzgeber hat es u. a. mit den §§ 291, 291a SGB V allen Kassen aufgegeben, die elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Das heißt also, wenn hierzu nicht wieder Änderungen vom Gesetzgeber kommen, dies alle Krankenkassen umzusetzen haben.“Der Gesetzgeber hat auch das bürokratische Monstrum Gesundheitsfonds geschaffen – die Tatsache, dass ein Gesetz erlassen / geändert wurde, sagt also noch nichts über dessen Nutzwert oder Sinngehalt aus. Und beim Gesundheitsfonds war es bekanntlich so, dass er trotz aller Proteste nahezu sämtlicher Krankenverwaltungsexperten (einige wenige wirkliche Gesundheitsexperten mögen auch darunter gewesen sein) eingeführt wurde.
Auch beschließt der Gesetzgeber nahezu täglich Gesetze, die massiv in die Grundrechte der Bürger eingreifen bzw. die alle Bürger unter einen wie im Einzelnen auch immer gearteten Generalverdacht stellen (Flugsicherheitsgesetz, Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz seien hier nur beispielhaft genannt). Und mit eben diesen Gesetzen scheitern Legislative und Exekutive ebenso regelmäßig vor dem Bundesverfassungsgericht. Wenn das BVerfG seiner bisherigen Linie in Sachen Datenschutz auch nur annähernd treu bleibt, ist die EGK zum Scheitern verurteilt. Allerdings besteht in diesem Fall dann das „Zahnpasta-Tube-Problem“ – diejenigen Daten, die bis zum Ergehen eines endgültigen Urteils oder Beschlusses bereits in Umlauf sein werden, bleiben auch in Umlauf und sind nicht wieder zurückzuholen. Es gilt also:
„Wenn irreversibles Unrecht zu zwangsläufig verfassungswidrigem Pseudo-Recht werden soll, wird prophylaktischer Widerstand zur sittlichen Pflicht jedes Demokraten.“ Nichts anderes tue ich – übrigens auch in Ihrem Interesse. Denn wenn die Große Sozialistische Mangelverwaltungs-Einheitskasse kommt (und wir sind ja nicht erst seit dem Gesundheitsfonds [vgl. hierzu den SPIEGEL vom 06.04.2009] mit Vollgas auf dem Weg in diesen mangelverwaltungswirtschaftlichen Abgrund!), heißt sie garantiert nicht BKK!
Auch stimmt der Passus „alle Kassen“ in Ihrem Schreiben nicht – die PKV ist von der EGK nämlich nicht betroffen. Wenn die EGK eine sinnvolle Sache wäre, hätte die PKV, die ja angeblich über eine so starke Lobby verfügt, eine Änderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu ihren Gunsten schon lange durchgesetzt. Dass dies nicht geschehen ist – und noch nicht einmal versucht wurde –, ist ein Beweis für die Nutzlosigkeit und die Verfassungswidrigkeit der EGK.
„Hierzu wurde die gematik (eine Betriebsorganisation, die von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens im Januar 2005 gegründet wurde) geschaffen.
Ihre Aufgabe ist die Einführung Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und ihrer Infrastruktur als Basis für die Telematikanwendungen im Gesundheitswesen.
Die gematik entwickelt die übergreifenden IT-Standards für den Aufbau und den Betrieb der gemeinsamen Kommunikations-Infrastruktur aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Diese Infrastruktur gewährleistet einen einfachen, sicheren und zielgerichteten Austausch von Daten zwischen Versicherten, Ärzten, Apotheken und Krankenkassen. Der Schlüssel für den Austausch ist die elektronische Gesundheitskarte.“Wer sind denn die „Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens“? Sind da auch die GKV-Zwangsversicherten vertreten? Oder hält man diese Gruppe dabei bewusst draußen, um beim Verprassen der Zwangsbeiträge für verfassungswidrige und nutzlose Dinge wie die EGK unangenehmen Fragen aus dem Weg gehen zu können?
Inwieweit und von wem ist diese offenbar informelle Gruppe demokratisch (damit meine ich nicht die vergaberechtliche Seite) dazu legitimiert worden, im extrem sensiblen Bereich „persönliche und intimste Daten der nahezu wehrlosen Zwangsversicherten“ agieren zu dürfen?
Welche Rechtsform hat die gematik? Wer ist Ansprechpartner, gibt es hier Kontaktdaten für die auserkorenen Opfer der Datensammel-Wut?
Was übrigens dabei entsteht, wenn staatliche Institutionen meinen, das IT-Rad neu erfinden zu müssen, beweist das Thema LKW-Maut / Toll Collect, bei dem sich die Telekom bekanntlich nicht gerade mit Ruhm bekleckert hatte.
Ihre Behauptung, es gäbe mit der EGK „einen einfachen, sicheren und zielgerichteten Austausch von Daten“ ist unwahr, ein Praxistest musste schließlich bereits abgebrochen werden:
Gescheiterter Praxistest
Eigentlich sollte es ein triumphaler Auftakt werden für die bundesweite Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (EGK). Begeistert waren einzelne Testregionen vorgeprescht, um die neue Technik auszuprobieren, bevor sie bundesweit eingeführt wird. Auf den Chipkarten sollen Krankenakten, Rezepte, Überweisungen und Notfalldaten gespeichert werden. Auch ein Gesundheitsnetz in Flensburg gehört zu den EGK-Pionieren - doch nun wurde die "freiwillige Testung" in Flensburg nach einer Krisensitzung überraschend abgebrochen. Der Grund des Scheiterns ist banal: Der geheime PIN-Code, welcher die Patientendaten schützt, macht die EGK nahezu unbrauchbar. "Gerade alte Menschen kommen mit der PIN-Eingabe nicht zurecht", berichtet der Lungenarzt Eckehard Meissner, der den Feldversuch mitorganisiert. Der Grund: "Viele der älteren Patienten leiden an Sehstörungen, Gedächtnisverlust oder einfach zittrigen Fingern." Die Geheimcode-Eingabe sei "nicht mit der stets betonten Barrierefreiheit bei der EGK-Nutzung vereinbar", heißt es in einem internen Brandbrief der beteiligten Ärzte. "Ziel der Einführung der Telematik sollte es ja sein, die Versorgung der Patienten zu verbessern und nicht weiter zu verschlechtern."Quelle:
http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?top=Ref&dokname=Romberg-SP-00012008000160014103&suchbegriff=gesundheitskarte&quellen=%2BBX%2CWIKI%2C%2BSP%2C%2BMM%2CALME%2CSTAT%2C%2BMEDIA&titel=Praxistest+mit+Gesundheitskarte+gescheitert+%28DER+SPIEGEL+vom+14.04.2008%29Sie schreiben weiter:
„Es gibt keine zentrale Speicherung Ihrer medizinischen Daten außerhalb der Arztpraxis ohne Ihre Zustimmung!“Das behaupten Sie. Auf der EGK selbst ist ja dank der revolutionär rückständigen 64-kB-Chip-Technologie kaum Platz. Wo sollen die Daten also sonst gespeichert werden? Und wenn man schon meint, mich bspw. zum Preis-Leistungs-Verhältnis der GKV nicht fragen zu müssen – warum sollte man das ausgerechnet bei der fragwürdigen Datenspeicherung tun?
„Die gesetzlichen Vorschriften und damit auch die hohen Anforderungen an den Datenschutz rund um die eGK garantieren das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung des Versicherten. Das bedeutet, dass die Zugriffsrechte auf die medizinischen Daten auf der eGK allein bei Ihnen liegen. Sie bestimmen und kontrollieren jederzeit, was mit Ihren gespeicherten Daten passiert.
Der Gesetzgeber legt im Sozialgesetzbuch V, § 291 a fest, welche Anwendungen der eGK verpflichtend sind (Pflichtanwendungen) und welche nur mit Ihrer Einwilligung verwendet werden.“Das mag – zugegeben – der derzeitige Stand der Gesetzgebung sein, zum Sinngehalt und Nutzwert habe ich mich bereits geäußert. Gesetze können geändert werden – und sie werden geändert werden, solange es nur zu Lasten der Zwangsversicherten ist (siehe Gesundheitsfonds). Im Moment muss ja gegen jede Vernunft die revolutionär rückständige Technologie erst mal ins System gedrückt werden; die Umwandlung von derzeit freiwilligen Anwendungen in dann obligatorische wird erfahrungsgemäß nicht lange auf sich warten lassen: Wie Sie selbst zugegeben haben, entsteht ein wirtschaftlicher Vorteil für alle Beteiligten (ausgenommen wie immer die Zwangsversicherten) erst und nur dann, wenn alle technisch möglichen Anwendungen auch flächendeckend genutzt werden.
Da nun – siehe oben – eine wirklich dezentrale Speicherung der Daten (also auf der Karte selbst) dank der revolutionär rückständigen 64-kB-Chip-Technologie nicht möglich ist, werden zentrale Speicherkonzepte verwirklicht werden müssen. Wenn diese zentralen (oder halbzentralen) Speicherorte erst mal Realität sind, sind die Sicherheit und die Integrität der Daten extrem gefährdet. Zum einen auf dem „offiziellen“ Weg – die ständige Diskussion um die anderweitige Nutzung der bei der Mauterhebung gewonnenen Bewegungsdaten nahezu des kompletten motorisierten Individualverkehrs sollte und muss hier mahnendes Beispiel sein. Zum anderen ist es mindestens grob fahrlässig (wenn nicht gar vorsätzlich!), die kriminelle Energie, die erst vom Entstehen bzw. Vorhandensein derart umfangreicher Datenschätze generiert wird, zu ignorieren! Interessierte Hacker werden hier Ihren Sicherheitsmaßnahmen immer mindestens zwei Schritte voraus sein.
Um auch noch einmal auf das Thema „Bild für die Chipkarte“ einzugehen:
Es spricht nichts gegen ein Bild auf der Chipkarte – allerdings ist es nur schwer nachzuvollziehen, warum man dies (angesichts der massiven Missbrauchsgefahr bei bildlosen Karten) nicht schon 1994, mit der Einführung der derzeitigen Karten, getan hat. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Geschichte mit dem Bild nur vorgeschoben wird, um das fragwürdige EGK-Projekt durchzudrücken. Probleme lösen sich durch Ignorieren und Wegfabulieren nicht in Luft auf, nur weil die GKV das gerne so hätte.
Realismus ist gefordert, nicht Traumtänzerei!Eine Sache hinsichtlich des Umgangs der GKV mit Recht und Gesetz möchte ich noch kurz anführen, vielleicht können Sie dann mein Misstrauen gegenüber dem (Betrugs-) System etwas besser nachvollziehen.
Meine Großmutter (82) ist seit über 60 Jahren bei der AOK „versichert“, jetzt ist sie nach zwei Schlaganfällen im Pflegeheim und bettlägerig (bis auf eine Stunde Bewegung täglich). Daraus entsteht bekanntlich die Gefahr, dass sich Druckgeschwüre bilden und entzünden. Die AOK verweigert nun eine prophylaktische Dekubitus-Matratze – würde diese Matratze aber selbstverständlich bezahlen, wenn die Druckgeschwüre aufgetreten sind! Das hat mit Vorsorge und Gesunderhaltung doch nicht wirklich etwas zu tun! Ach ja, Pflegestufe II wäre bei dieser Indikation und den daraus resultierenden Einschränkungen übrigens ausreichend – meint zumindest die AOK. Menschenwürdige Erfüllung des Auftrags nach § 1 (1) SGB I? Doch wohl kaum!
Sie haben übrigens folgende meiner Fragen nicht beantwortet:
1. Welchen Teil der erhofften Einsparung plant man denn an die Zwangsversicherten zurückzugeben? Wenn sich Einsparungen überhaupt ergeben werden – die Erfahrungen der Steuer- und Abgabenzahler mit derart monströsen Großprojekten lassen eher das Gegenteil erwarten.
Es ist schließlich nicht erst seit Frau Schmidt (auch wenn diese ahnungslose Versichertenausplünderungsministerin das Ganze extrem auf die Spitze getrieben hat) das erste Gebot jeder „Gesundheitsreform“ (lassen wir diesen irreführenden Begriff der Einfachheit halber mal so stehen), dass das System
● immer weniger Leistungen finanziert,
● immer mehr Bürokratie durchfüttern soll,
● immer intransparenter wird und nicht zuletzt
● immer teurer wird.
Ginge es tatsächlich um Kosteneinsparungen, könnte man ja auch erstmal die Transparenz erhöhen. Beispielsweise könnten die Patienten erfahren, was die Damen und Herren Leistungserbringer bei den Kassen abrechnen. Ebenso wäre es denkbar (und eigentlich selbstverständlich), dass die Versicherten erfahren, wofür die Kassen die Zwangsbeiträge ausgeben (incl. Verwaltungskosten, Zahlungen in den RSA und Vorstandsgehälter!). Auch könnte man die planwirtschaftlich anmutenden Zentralverbände abschaffen, man könnte mehr Wettbewerb zulassen etc. pp. Aber nein, stattdessen wird das nächste fragwürdige Großprojekt in Angriff genommen, die Interessen der Zwangsversicherten werden – wie schon so oft – ein weiteres Mal ignoriert.
2.Haben Sie sich hierzu schon Gedanken gemacht? Ich zitiere aus meinem Schreiben vom 24.03.2009:
„Auch dürfen Sie sich gerne einmal Gedanken darüber machen, warum jemand wie ich, der wegen seiner ganzheitlichen Lebenseinstellung und aufgrund extrem tief sitzender Abneigung gegen Pharmaindustrie, Pharmalobbyisten, Apparatemedizinfetischisten und Krankenverwaltungs-funktionäre (die allesamt im eigenen Interesse gar nicht an Gesundwerdung oder -erhaltung der Zwangsversicherten interessiert sein können, schließlich können nur Kranke und als krank Definierte aufwendig therapiert und verwaltet werden!) lieber zum Heilpraktiker geht, als sich der seelenlosen Schulmedizin auszuliefern, überhaupt Mitglied in der BKK sein soll.“
Um es noch einmal kurz zusammenzufassen:
Meine Kritik am Projekt EGK resultiert – neben den datenschutzrechtlichen Bedenken und der geradezu gemeingefährlichen Unterschätzung der kriminellen Energie, die mit einem derartigen Datenspeichersystem erst zum Leben erweckt wird – vor allem aus der jüngeren Geschichte der GKV: Die Ziele, die man noch mit jeder „Gesundheitsreform“ angeblich erreichen wollte, wurden sämtlich verfehlt bzw. gar ins Gegenteil verkehrt. Warum sollte sich dieses „Grundgesetz der GKV“ jetzt geändert haben? Und selbst wenn es sich geändert haben sollte – dann (dafür sorgt schon Ulla die Ahnungslose, die fleischgewordene Inkompetenz) garantiert nicht zum wirklichen Nutzen der Zwangsversicherten, sondern ein weiteres Mal zu Lasten und auf Kosten der Zwangsversicherten!
Ich behalte mir ausdrücklich vor, einen entsprechenden Interessenverband und / oder die Presse einzuschalten, um das wahnwitzige Projekt EGK zu stoppen. Den Inhalt dieses Schreibens werden Sie (sozusagen als Musterbrief) demnächst auch im Internet finden können; je mehr Menschen sich gegen dieses Projekt wehren, desto schneller wird es gekippt. Auch werde ich – nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung – den Rechtsweg in Erwägung ziehen.
Von „meiner“ Krankenkasse – mit der ich (im Rahmen des Betrugssystems) ansonsten eigentlich zufrieden bin – erwarte ich, dass sie im Interesse ihrer Versicherten agiert. Dazu gehört, dass derartige Projekte auf Sinngehalt und Nutzwert für die Versicherten (!) geprüft werden, bevor man mit der Umsetzung beginnt. Wenn dann – so wie im Fall EGK – diese Prüfung (unter Einbeziehung aller, nicht nur der passenden Fakten!) ergibt, dass sie den Versicherten nicht nur nicht nutzt, sondern gar schadet, erwarte ich, dass Sie von sich aus auf Verbesserungen bzw. die Abschaffung drängen, anstatt einfach nur alles, was „von oben“ kommt, widerspruchslos hinzunehmen.
Dazu gehört auch, dass man vorab und nicht erst auf Nachfrage das Projekt allgemeinverständlich erläutert; die Anforderung eines Lichtbildes (ohne jede Erläuterung) ist für einen Dienstleister (Das wollen Sie doch zumindest sein? Dann verhalten Sie sich auch so!), der aus den Zwangsbeiträgen der Versicherten alimentiert wird, unangemessen. Derartiges Verhalten lassen Sie sich von Ihren Dienstleistern doch auch nicht bieten! Hoffe ich zumindest.
Die Auskunft nach § 19 (1) BDSG sollte so umfassend wie möglich sein (und nach § 19 (7) BDSG auch kostenlos!), also sämtliche gespeicherten Daten enthalten, deren Herkunft und natürlich auch, an wen sie ggf. aufgrund welcher Rechtsgrundlage weitergegeben wurden.
Meine anderen Forderungen an Sie erhalte ich aufrecht, ich erwarte von Ihnen jetzt kurzfristig entweder die rechtsverbindliche Zusage oder aber einen klagefähigen Bescheid.
Als Frist hierfür habe ich den 30.04.2009 notiert, nach fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir weitere rechtliche und / oder anderweitige Schritte ausdrücklich vor.
Jegliche Nutzung / Weitergabe meiner persönlichen Daten (insbesondere zu Werbezwecken) ist ausdrücklich untersagt; Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
X