von AlexRE » Fr 12. Jun 2015, 15:25
Na ja, bei dieser Beweislage wäre auch jeder nicht prominente Angeklagte freigesprochen worden:
Trotz Freispruch für Strauss-Kahn: Schuldig im Namen des Volkes
(...)
Die Frauen waren anfangs als Nebenklägerinnen aufgetreten. Doch mit ihrem Rückzug aus dem Verfahren brach alles zusammen: Ihre Anwälte zogen die Klagen im Februar zurück, nachdem klar geworden war, dass die Beweislage gegen DSK nicht ausreichen würde.
Eine Rückkehr in die Politik? Undenkbar!
"Weder die Beweisaufnahme noch die Anhörungen" hätten es gestattet, den Vorwurf der schweren Zuhälterei zu stützen, gab der Staatsanwalt seinerzeit zu Protokoll. Und angesichts des prominenten Angeklagten stellte er fest: "Der Bekanntheitsgrad darf keinesfalls eine Schuldvermutung sein."
(...)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/d ... 38558.htmlDas politische Aus und der "moralische Schuldspruch" durch alle Medien sind aber wohl tatsächlich Strafe genug, da muss man nicht auch noch wichtige strafprozessuale Prinzipien wie "in dubio pro reo" aufweichen, nur weil es sich bei dem Angeklagten um einen sehr unsympathischen Promi handelt. Die Aufweichung würde nämlich allen zukünftigen Angeklagten schaden, auch wirklich unschuldigen.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.