Europäischer Gerichtshof: Google muss Suchergebnisse löschen
Dieses Urteil könnte gravierende Folgen haben: Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung zum "Recht, vergessen zu werden" im Internet gefällt. Suchmaschinen können in bestimmten Fällen verpflichtet werden, Links zu persönlichen Daten zu löschen.
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Das Urteil ist eine Überraschung: Generalanwalt Niilo Jääskinen war im Juni vergangenen Jahres zu der Einschätzung gekommen, dass die EU-Datenschutzrichtlinie kein allgemeines "Recht, vergessen zu werden" enthalte. Außerdem hieß es in seinem Gutachten, dass eine "subjektive Präferenz" noch keinen überwiegenden, schutzwürdigen Grund darstelle und eine Person somit nicht berechtige, die Verbreitung personenbezogener Daten zu beschränken oder zu unterbinden, die sie für abträglich oder ihren Interessen zuwiderlaufend hält.
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http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-urteil-zum-recht-auf-vergessenwerden-spanier-gegen-google-a-969064.html
Ich finde das gar nicht so überraschend. Unabhängige Gerichte vertreten nämlich das Recht, während (Staats-) Anwälte Interessen vertreten.