icke hat geschrieben:Ein Mann und sein Vater haben die 25-jährige Ehefrau des Mannes in Brand gesetzt, weil sie das Haus ohne Erlaubnis verlassen hatte, um ihre Schwester zu besuchen. 80 % der Hautoberfläche waren verbrannt. Die Frau starb im Krankenhaus.
http://www.dailymail.co.uk/news/article ... ssion.html
Ich finde das einfach entsetzlich, dass Frauen auf diese Art bestraft werden nur weil sie den religiösen Wahn nicht mitmachen.
In Indien werden Neugeborene Mädchen lebendig begraben oder ertränkt, nur weil es ein Mädchen ist und das die Indische Kaste so verlangt.
Hier ist am Wochenende ein Drama geschehen, ein Türke mit Schweizer Pass, der aus einer psychiatrischen Klinik entlassen wurde, mit Medis vollgestopft wobei die Ärzte nicht wissen, wie der jeweilige Patient auf diese Medis reagiert, der jahrelang seine Schweizer Frau schlug und ihr jeden Umgang mit ihren eigenen Familie verbot und sie die Wohnung nicht verlassen durfte, ihre drei Kinder fremdplaziert wurden weil die familiären Probleme sehr gross waren, dieser Türke hat seine Schwiegereltern, den Schwager einen wahrscheinlich zufälligen Nachbar auf der Strasse auch erschossen und dann sich selbst gerichtet. Ich glaube nicht dass das mit Erbschaft etwas zu tun hatte, da waren zu viele Probleme von Seiten des Türken die von der Familie nicht akzeptiert wurden.
In der Psychiatrischen Klink sah man keine Gefahr bei diesem Mann, obwohl alles gegen ihn sprach.
Familiendrama in Würenlingen: Ging es um die Erbschaft?
Welches Motiv bewegte den Täter von Würenlingen dazu, vier Menschen und anschliessend sich selbst zu töten? Möglicherweise ging es um eine Erbschaft, die ihm seine Schwiegereltern vorenthalten wollten.
Der Todesschütze von Würenlingen, der vier Menschen umbrachte und sich danach selbst richtete, war polizeilich bekannt. Der 36-jährige Schweizer war schon 2007 wegen Körperverletzung und 2012 wegen Drohung aufgefallen. Erst wenige Wochen vor der Bluttat von Würenlingen wurde an seinem Wohnort im Kanton Schwyz eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Man muss annehmen, dass der Mann als potenziell gefährlich galt. Jedenfalls suchte die Schwyzer Polizei am 2. April an seinem Domizil – ohne Ergebnis – nach Waffen. Die Tatwaffe musste sich der Mann erst vor kurzem beschafft haben. Einen Waffentragschein besass er nicht, die Pistole war nicht registriert. Damit erschoss der Täter die Eltern und den Bruder seiner Ehefrau und einen Nachbarn der Familie. Gesichert ist, dass es sich bei der Tatwaffe nicht um eine Armeepistole handelte.
Bestätigt ist von offizieller Seite aber nur, dass der Täter von seiner Ehefrau, der Tochter der Familie L., getrennt lebte. Die drei Kinder befinden sich in familienexterner Obhut. Auch ihre Mutter befindet sich seit längerer Zeit im Kanton Schwyz in einer fürsorgerischen Unterbringung.
http://www.watson.ch/!993014685