Urteile

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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Di 21. Apr 2015, 20:30

Quer hat geschrieben::roll: :roll:


Wo ist das Problem? Die Lumpen kommen aus Konflikten mit anständigen Menschen oft genug grinsend heraus, da kann die Justiz ruhig mal etwas dagegenhalten.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » So 3. Mai 2015, 12:27

Einerseits möchte ich auch keine Faschos in der Bundeswehr sehen, andererseits habe ich mit dieser "Trennung der Anforderungen" ein kleines Problem:

Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127

Urteil: Bundeswehr und die verschwiegene NPD-Mitgliedschaft

(...)

Der Kläger wandte sich mit Beschwerde und - nach deren Misserfolg - mit Klage gegen die Entlassung aus der Bundeswehr. Zu deren Begründung führte er an, dass einerseits die Mitgliedschaft in der NPD nicht nachgewiesen sei. Andererseits sei aber bereits die Frage nach einer (früheren oder aktuellen) Mitgliedschaft in der NPD nicht zulässig.

(...)

Die Frage sei auch zulässig. Denn nach § 8 des Soldatengesetzes (SG) müsse jeder Soldat die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten. Die frühere oder aktuelle Mitgliedschaft eines Bewerbers für das Amt eines SaZ in einer Partei, deren Ziele auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. BVerwGE 83,136) mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien, stelle aber diese Bereitschaft des Bewerbers in Frage.

Von diesen Anforderungen an Soldaten seien die Kriterien zu trennen, die für ein Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG erfüllt sein müssen.

(...)


http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/4954-urteil-bundeswehr-und-die-verschwiegene-npd-mitgliedschaft

Wenn die Exekutive wegen dieser getrennten Anforderungen nämlich in die Grundrechte von Leuten eingreifen darf, deren politischer Verein (noch) nicht verboten ist, können die Parteien, die gerade die Exekutive stellen (also die politische Macht haben), die Trennung zur Umgehung der Anforderungen missbrauchen. Wenn das Bundesverfassungsgericht sich überhaupt nicht zu der konkreten Partei äußern muss, können die parteipolitischen Gegner, die gerade an der Macht sind, sich die Konkurrenz ja auch durch willkürliche Unterstellungen vom Hals halten. Das ist zwar im Falle der NPD nicht so, dass es grundsätzlich möglich ist, stört mich allerdings schon etwas.
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Re: Urteile

Beitragvon Staber » So 3. Mai 2015, 13:06

AlexRE hat geschrieben:Einerseits möchte ich auch keine Faschos in der Bundeswehr sehen, andererseits habe ich mit dieser "Trennung der Anforderungen" ein kleines Problem:

Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127

Urteil: Bundeswehr und die verschwiegene NPD-Mitgliedschaft

(...)

Der Kläger wandte sich mit Beschwerde und - nach deren Misserfolg - mit Klage gegen die Entlassung aus der Bundeswehr. Zu deren Begründung führte er an, dass einerseits die Mitgliedschaft in der NPD nicht nachgewiesen sei. Andererseits sei aber bereits die Frage nach einer (früheren oder aktuellen) Mitgliedschaft in der NPD nicht zulässig.

(...)

Die Frage sei auch zulässig. Denn nach § 8 des Soldatengesetzes (SG) müsse jeder Soldat die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten. Die frühere oder aktuelle Mitgliedschaft eines Bewerbers für das Amt eines SaZ in einer Partei, deren Ziele auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. BVerwGE 83,136) mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien, stelle aber diese Bereitschaft des Bewerbers in Frage.

Von diesen Anforderungen an Soldaten seien die Kriterien zu trennen, die für ein Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG erfüllt sein müssen.

(...)


http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/4954-urteil-bundeswehr-und-die-verschwiegene-npd-mitgliedschaft

Wenn die Exekutive wegen dieser getrennten Anforderungen nämlich in die Grundrechte von Leuten eingreifen darf, deren politischer Verein (noch) nicht verboten ist, können die Parteien, die gerade die Exekutive stellen (also die politische Macht haben), die Trennung zur Umgehung der Anforderungen missbrauchen. Wenn das Bundesverfassungsgericht sich überhaupt nicht zu der konkreten Partei äußern muss, können die parteipolitischen Gegner, die gerade an der Macht sind, sich die Konkurrenz ja auch durch willkürliche Unterstellungen vom Hals halten. Das ist zwar im Falle der NPD nicht so, dass es grundsätzlich möglich ist, stört mich allerdings schon etwas.



deren politischer Verein (noch) nicht verboten ist,


Richtig! Sie hat aber rechtsradikale Tendenzen ,auch wenn sie nicht verboten ist.
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Lord George Gordon Noel Byron
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Gruß Staber
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » So 3. Mai 2015, 13:14

Sie hat aber rechtsradikale Tendenzen ,auch wenn sie nicht verboten ist.


Deshalb habe ich ja geschrieben, dass ich im Fall der NPD keinen Missbrauch der juristischen Konstruktion der "getrennten Anforderungen" sehe. Mich stört nur, dass es überhaupt missbrauchsgeneigte Konstruktionen gibt, die sich latent gegen das absolute Willkürverbot richten.
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Re: Urteile

Beitragvon Quer » So 3. Mai 2015, 16:48

Mein Augenrollen kam daher, dass ich dachte, dass hier manches unnötig aufgeblasen wird. Wenn die Dame helfen wollte, schnappte sie sich wahrscheinlich den ersten Kühlfisch. Wenn der dann zu teuer ist, um diese Aktion zu rechtfertigen, halte ich das für :roll: . Da wird ökonomische Effizienz auf schon beim Helfen angewendet, ziemlich bescheuert,
Grüße, Quer
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Mi 6. Mai 2015, 16:01

Posten blöder Drohungen auf Facebook wird nicht als Schweizvolkerschrecken bestraft: :lol:

Schweizer Gericht spricht Angeklagten frei

Keine "Schreckung der Bevölkerung" über Facebook

(...)

Das oberste Gericht der Schweiz kam nun zu dem Schluss, "dass es nur zu einer Schreckung der Bevölkerung kommen kann, wenn sich eine Drohung tatsächlich gegen diese richtet", berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda. Der Freundes- oder Bekanntenkreis einer Person im virtuellen oder reellen Leben könne nach Ansicht des Bundesgerichts selbst dann nicht als "Bevölkerung" angesehen werden, wenn er beinahe 300 Menschen umfasse.


http://www.lto.de/recht/kurioses/k/facebook-post-strafbar-schweiz-schreckung-bevoelkerung/
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Re: Urteile

Beitragvon Quer » Mi 6. Mai 2015, 16:54

Auweia!!!
Grüße, Quer
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Mi 6. Mai 2015, 16:59

Quer hat geschrieben:Auweia!!!


Wenn nur Livia in Ohnmacht fällt, ist das auch kein Schweizvolkerschrecken. ;)
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Re: Urteile

Beitragvon Livia » Mi 6. Mai 2015, 17:33

AlexRE hat geschrieben:
Quer hat geschrieben:Auweia!!!


Wenn nur Livia in Ohnmacht fällt, ist das auch kein Schweizvolkerschrecken. ;)


Klar doch, bin ja die einzige Schweizervolkverschreckerin auf diesem Forum. :lol: Die Lausanner haben schon oft mit verrückten Urteilen von sich reden gemacht.

http://www.20min.ch/schweiz/romandie/st ... 4598424715

http://www.20min.ch/finance/news/story/25932612

http://www.watson.ch/!544681788

usw.
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

Erich Fromm
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Fr 8. Mai 2015, 14:40

Da drängt sich der Verdacht auf, dass die Richterin selbst promoviert haben könnte ... :roll:

Amtsgericht München, Urteil vom 28.11.2014 - 474 C 18543/14

"Sie promovierter Arsch" - Vermieter kündigt fristlos nach Beleidigung

Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter mit den Worten "Sie promovierter Arsch", wiegt die Beleidigung so schwer, dass dem Vermieter nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis fort zu setzen. Das hat das Amtsgericht München durch Urteil entschieden.

(...)


http://www.rechtsindex.de/mietrecht/4970-sie-promovierter-arsch-vermieter-kuendigt-fristlos-nach-beleidigung
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