Natürlich wollen die Unternehmen nicht auf Umsatz verzichten, wenn eine Firma oder Gesellschaft nicht mehr zahlungsfähig ist. Hier ist man dazu übergegangen, dass man in diesen Fällen erst liefert, wenn die Firma beim Erhalt der Ware bar bezahlt.
Das ist überall so, um die Frage der Fortsetzung von Geschäften mit bereits säumigen Zahlern ging es aber auch nicht. Ohne die Haftungsbeschränkung für Unternehmer in Kapitalgesellschaften würden viele Geschäfte überhaupt nicht getätigt, weil ein Scheitern immer die völlige wirtschaftliche Vernichtung des Unternehmers selbst bedeuten würde. Deshalb gibt es die Haftungsbeschränkung, ohne sie würde die Wirtschaft insgesamt viel zählflüssiger laufen.