Das ist seit jeher so, ein überschuldetes Erbe kann man ausschlagen. Ebenso normal ist es seit jeher, dass viele kleine Zulieferer und Handwerker sowie Arbeitnehmer (soweit es Insolvenzgeld gibt, an der Stelle der AN der Steuerzahler) auf ihren Forderungen sitzen bleiben und dadurch manchmal ruiniert werden, wenn eine GmbH oder AG in Insolvenz geht - auch wenn es den ehemaligen Eigentümern und Managern weiterhin prächtig geht. Aber wenn kleine Unternehmer oder Verbraucher, denen die Gläubiger zuvor überteuerte Produkte auf Kredit verkauft hatten, insolvent werden, dann soll deren Restschuldbefreiung irgendwie ungerecht gegenüber den Gläubigern sein?Unsere gesamte Familie musste damals zum Gericht , um dieses Erbe abzulehen.
Damit sind die Gläubiger leer ausgegangen.
Wie gesagt - der lebenslängliche Schuldturm wirkt nur zerstörerisch hinsichtlich der betroffenen Menschen und der gesamtwirtschaftlichen Interessen und nützt niemandem. In der 6-jährigen Wohlverhaltensphase der Verbraucherinsolvenz können die Gläubiger wenigstens noch einen Teil ihrer Forderungen realisieren, von Sozialhilfeempfängern bekommen sie keinen Cent.
