Amtsgericht Hannover
Urteil: Versuchte gefährliche Körperverletzung durch Zünden von "Bengalos" im Stadion
Das Amtsgericht Hannover hat durch Urteil (223 Ds 375/14) einen "Anhänger" von Eintracht Braunschweig wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Zünden von zwei Bengalfackeln in der HDI-Arena zu einer GesamtFreiheitsstrafe von 1 Jahr 4 Monaten verurteilt.
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Bundesarbeitsgericht
Arbeitgeber muss Alkoholiker weiter Gehalt zahlen
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Die Richter argumentierten: Alkoholsucht sei eine Krankheit. In dem Urteil heißt es: "Die körperliche und psychische Abhängigkeit vom Alkohol, die es dem Patienten nicht mehr erlaubt, mit eigener Willensanstrengung vom Alkohol loszukommen, schließt in diesem Zeitpunkt ein Verschulden des Erkrankten aus." Die Baufirma wollte das nicht akzeptieren und zog vor das Bundesarbeitsgericht. Begründung: Der Rückfall sei selbstverschuldet, der Arbeitnehmer hätte sich im Griff haben müssen.
Es ist das Ende einer typischen Suchtkarriere: Nachdem der Arbeiter vor acht Jahren einen Arbeitsvertrag bei einer Baufirma in Nordrhein-Westfalen unterschrieben hatte, konnte er seine Sucht nicht lange verheimlichen. Zweimal machte er einen stationären Entzug, zweimal wurde er rückfällig. Im November 2011 kam es zu einem neuen Alkoholexzess: Mit 4,9 Promille im Blut wurde Arbeiter F. in eine Klinik eingeliefert. In der Krankenakte ist von "Sturztrunk" die Rede. Intensivstation, Langzeitbeatmung, es kam zu Komplikationen: Atembeschwerden, Lungen- und Nasennebenhöhlenentzündung. In der Folge war der Bauarbeiter zehn Monate lang krank.
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Auf die Idee, dass die Abhängigkeit von illegalen Drogen die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Drogenkranken ausschließen könnte, ist allerdings meines Wissens noch niemand gekommen ...
Begründung: Der Rückfall sei selbstverschuldet, der Arbeitnehmer hätte sich im Griff haben müssen.
maxikatze hat geschrieben:Begründung: Der Rückfall sei selbstverschuldet, der Arbeitnehmer hätte sich im Griff haben müssen.
Das ist auch meine Meinung. Für Krankheit kann keiner etwas. Für Alkoholismus schon.
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 17.04.2015 - 17 C 113/14
Ausgerutscht im Supermarkt - Zur Kühlung der Verletzungen keinen teuren Fisch?
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Im folgenden Fall ging es um eine Frau, die in einem Supermarkt auf einer Wasserlache ausgerutscht ist. Um die Verletzungen zu kühlen, hatte eine andere Kundin einen Fisch geholt, worüber sich die Mitarbeiterin empörte, einen so teuren Fisch zu verwenden. Das Gericht warf der Beklagten mangelnde Empathie vor.
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Das Amtsgericht Schöneberg kam in seinem Urteil (Az. 17 C 113/14) nicht umhin, eine mangelnde Empathie und hartnäckige Regulierungsverweigerung der Beklagten zu konstatieren. Dieses Verhalten begann unmittelbar nach dem Unfall mit der vollkommen deplazierten Bemerkung, es hätte doch auch ein billigerer Tiefkühlfisch zur Linderung der Schmerzen der Klägerin benutzt werden können. Das Verhalten setzte sich in der Regulierung fort.
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