Vier Jahre Höchststrafe für Mörder ist einfach nur noch Ausdruck der Menschenverachtung gegenüber den Angehörigen der Mordopfer. Es ist schon erstaunlich, dass das bis jetzt noch nicht dazu geführt hat, dass Selbstjustiz einreisst. Vielleicht werden solche Fälle aber auch nur von den Medien totgeschwiegen, um jeden Nachahmungseffekt zu vermeiden.
Das wird schon lange angeprangert, bis jetzt hat der Bundesrat nicht reagiert, er besteht ja aus sechs Linken und einem einzigen Rechten Ueli Maurer. Ob Fälle von Selbstjustiz von den Medien totgeschwiegen werden ist gut möglich. Es wird längst politisch dagegen gekontert, aber bis jetzt wurde nichts konkretes unternommen, bis auf Frau Chaaban.
Anita Chaaban: «Ich glaube nicht mehr an leere Versprechungen»
Droht nun die Gefahr, dass Lucies Mörder bald freikommt?
Alle werden uns versprechen, dass er nicht auf freien Fuss gesetzt wird. Dieses Versprechen wurde dem Volk schon so oft gegeben und trotzdem kam es immer wieder zu Rückfällen von entlassenen Gewalt- und Sexualstraftätern. Ich glaube einfach nicht mehr an diese leeren Versprechungen.
Hat der Bundesgerichtsentscheid Signalwirkung?
Es kann sein, dass dadurch ein negativer Effekt entstehen wird. Lebenslange Verwahrungen könnten nun noch seltener ausgesprochen werden.
Sie haben noch zwei weitere Initiativen lanciert, die in Zusammenhang mit Straftätern stehen. Wie ist der Stand der Dinge?
Die Initiative für ein nationales Täterregister wird momentan in Bern geprüft. Die andere Initiative fordert die persönliche Haftbarkeit von Leuten, die in Zusammenhang mit Haftentlassungen von Straftätern Fehlentscheidungen getroffen haben. Auch sie wird nun von den Bundesbehörden überprüft.
http://www.bzbasel.ch/schweiz/anita-cha ... -127449739
Oder das hier:
Entsetzen herrscht in München nach dem „Amoklauf mit Faustschlägen und Fußtritten" (so die Staatsanwaltschaft) von Schweizer Schülern im Stadtzentrum, wenige 100 m vom Justizpalast entfernt, am vergangenen Dienstag. Die Münchner Polizei hält die Tat für noch besorgniserregender als den Angriff zweier junger Männer auf einen pensionierten in der Münchner U-Bahn; damals war dem Verbrechen immerhin noch ein Wortwechsel vorausgegangen.
Sie hätten „ein paar Leute wegklatschen" wollen, sagten die Täter nach ihrer Festnahme lapidar. Zunächst prügelten sie auf drei ältere Männer ein. Dann schlugen sie einen Geschäftsmann zu Boden und traktierten ihn in einer Weise, dass er schwere Kopfverletzungen erlitt: beidseitige Kieferhöhlenfraktur, Bruch des Jochbeins, Bruch des seitlichen Begrenzung der Augenhöhle. Schließlich streckten sie einen Studenten mit Hieben nieder.
Gegen drei der Schweizer Schüler erging Haftbefehl wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Gegen zwei weitere Schüler, die nach ihrer vorläufigen Festnahme wieder in ihre Heimat zurückkehren durften, wird noch ermittelt.
Über diese sinnlose Jugendgewalt herrscht auch Entsetzen in der Schweiz. Dort betrug die Höchsttrafe im Jugendstrafrecht zunächst ein Jahr, jetzt sind es immerhin vier Jahre (in Deutschland: 10 Jahre). In der Schweiz gerät die „Kuscheljustiz" zunehmend in die Kritik: Im Januar 2007 schlug unweit von Zürich ein 16-Jähriger einem Passanten mit einem Faustschlag nieder, der tags darauf starb. Gegen diese und einer anderen Gewalttat erhielt er zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Im Juli 2008 wurde ein Mann in einem S-Bahnhof der Stadt verprügelt und auf die Gleise geworfen. Helfer konnten ihn nur knapp vor dem herannahenden Zug retten. Die 17 und 19 Jahre alten Täter kamen mit einer Bewährungsstrafe von einem Monat davon (Quelle: Albert Schäffer /Jürgen Dunsch FAZ Sonntagszeitung vom 5.7.2009 Nr. 27 S. 12)
http://blog.beck.de/2009/07/06/einfach- ... n-muenchen
http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2010-4 ... alles.html