– als ursächlich Schuldiger für die Gründung des Staates Israel und der damit verbundenen muslimischen Gebietsverluste zahlt der deutsche Staat jedes Jahr 450 Millionen € Reparationen an die Schutzmacht der Palästinenser — die Türkei.
Nur am Rande: Die Bundesrepublik hat für den 2. Weltkrieg nicht einen einzigen Cent Reparationen bezahlt, nur freiwillige Wiedergutmachung an jüdische und andere Opfer spezifisch nationalsozialistischer Verfolgung. In der Adenauer - Zeit waren die Deutschen noch froh, dass Israel überhaupt Geld genommen hat (was dort sehr strittig war). Im Vergleich zu den durch das Londoner Schuldenabkommen vermiedenen Reparationsleistungen waren die freiwilligen Wiedergutmachungsleistungen allerdings nur Kleingeld:
Unter der Verhandlungsführung von Hermann Josef Abs konnte die deutsche Delegation einen hohen Schuldennachlass erreichen. Alle ausstehenden[1] Forderungen auf Reparationen wurden im Londoner Abkommen bis zu dem Zeitpunkt einer endgültigen Regelung zurückgestellt (Artikel 5 Absatz 2[2]); für gewöhnlich sollten sie damit bis zum Abschluss eines förmlichen Friedensvertrags – eine wörtliche Bezugnahme auf diesen fehlt allerdings – aufgeschoben werden, der jedoch nie geschlossen wurde: 1990 wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag „anstatt eines Friedensvertrages“ unterzeichnet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Schuldenabkommen