Das GEZ - Unwesen

Wie ist es um die Meinungsfreiheit in Deutschland bestellt? Gibt es eine bedenkliche Konzentration von Medienmacht?

Re: Das GEZ - Unwesen

Beitragvon AlexRE » Do 1. Jan 2015, 19:34

Es ist eben praktisch möglich, im Interesse ganz kleiner Grüppchen politische Gestaltungen gegen den Willen und zum Schaden von 98 oder 99 % der Bevölkerung durchzusetzen. Im ganz speziellen Fall der Rundfunkabgabe hat bislang auch noch die Kontrolle durch die 3. Gewalt versagt, weil die Gerichte bis zu den Landesverfassungsgerichten immer noch alles durchgewunken haben, was die politische Klasse in dieser Angelegenheit fabriziert hat.

Es sieht ganz so aus, als würden wir eine Entdemokratisierung durch die europäische Einigung zu Unrecht befürchten. Wo nichts ist, kann auch nichts verloren gehen. :roll:
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Das GEZ - Unwesen

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Di 27. Jan 2015, 11:38

ich bin mächtig sauer!

Also: 2010 war ich für ca ein halbes jahr auf der straße Irgendwann wie ich wieder ein Wohnung hatte, schrieb die Rundfunkbehörde meine damalige Betreuerin an. Ich solle für den Zeitraum wo ich auf der straße war Gebühren Zahlen. Darauf schrieb meine Betreuerin ca. 7 mal die an, dass ich in der Zeit auf der Straße war und ich KEIN TV oder sonstiges hatte. Dann war ruhe, bis ende letztes jahr. Da hatte ich einen schrieb gekriegt wegen was anderem und auf dem Zweiten Zettel stand ganz unten, so ganz nebenbei: ich solle 136 € Zahlen. Hatte ich überlesen. Mein Fehler. Gestern kam dann von der Vollstreckungsbehörde ein Brief Zahlungsaufforderung. ich bin aus allen Wolken gefallen. Wie kommen die den darauf einen Menschen der damals OFW war, dass sie die Gebühren bezahlen soll? ich rufe also den Herrn an und er sehr überheblich mir gegenüber, teilte mir mit, dass es nicht verjährt ist, erst ab 30 Jahren. Hä??? habe ich gesagt, was habe ich angestellt? Kriminelle Sachen dass es erst nach 30 Jahren verjährt? ich solle mich besser Informieren bevor ich was sage. Da ist mir der Hut hoch gegangen. Nach unnetten Worten meinerseits habe ich aufgelegt. Jetzt habe ich Rundfunk... angerufen ( ich war da besonders freundlich :mrgreen: ) und die werden mich in dieser Woche nachmittags zurück rufen. Ich werden mich mit Alex und meiner ehemaligen Betreuerin zusammen tun und mal schauen was ich dagegen tun kann. Ich sehe es nicht ein, in der Zeit in der man obdachlos ist, dass man Rundfunk Gebühren zahlen soll. Bin sehr Sauer.
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Re: Das GEZ - Unwesen

Beitragvon maxikatze » Di 27. Jan 2015, 11:51

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:ich bin mächtig sauer!

... Bin sehr Sauer.


Das ist eine unverschämte Forderung! :evil: Selbst als H4-Empfänger konnte man sich 2010 von diesen Gebühren befreien lassen.
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Re: Das GEZ - Unwesen

Beitragvon AlexRE » Di 27. Jan 2015, 12:37

Sonne ist kein Einzelfall:

GEZ will Geld von Obdachlosen

Peter Mühlbauer 31.03.2012

Ein Bremer musste 340,60 Euro für die Zeit nachzahlen, in der er auf der Straße lebte

(...)

Nachdem S., der im Zuge einer ehelichen Auseinandersetzung seine Wohnung verlor, mit viel Mühe wieder eine neue Bleibe gefunden hatte, schickte ihm die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einen Bescheid, in dem sie 340,60 Euro zuzüglich Mahngebühren für die Zeit haben wollte, in der er auf der Straße lebte. Und trotz Einschaltung eines Rechtsanwalts musste der Bremer das Geld zweieinhalb Jahre lang mit monatlich 15 Euro abstottern.

Grund dafür ist, dass S. zwar mit Bescheiden nachweisen konnte, dass er wohnungslos war - aber die reichen der GEZ nicht für eine Befreiung. Die Bescheinigung, die sie für solch eine Befreiung will, darf wiederum die Bremer Arbeitsagentur Obdachlosen nicht ausstellen. Dass die Vorstellung, ein Obdachloser schleppe einen Fernseher mit sich herum, extrem lebensfern ist, konnte die Rundfunkgebührenbürokratie nicht von ihrer Sicht der Rechtslage abbringen.

(...)


http://www.heise.de/tp/news/GEZ-will-Geld-von-Obdachlosen-2030059.html


Das Abkassieren von Leuten, die noch weniger Geld als Sozialleistungsempfänger haben, betrifft auch nicht nur Obdachlose. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde bereits nach dem alten Recht (Nutzungsgebühren statt nutzungsunabhängige Haushaltsabgabe) im Jahre 2004 so geändert, dass man möglichst viele Leute mit sehr geringem oder ganz ohne Einkommen, die vor 2004 einen Befreiungsanspruch hatten, von da an abkassieren konnte:

(...)

Auf Antrag mussten natürliche Personen von den Gebühren befreit werden, wenn eine der genannten Bedingungen zutrifft (§ 6 RGebStV). Dies war u. a. der Empfang von ALG II, Sozialhilfe, BAFöG bei auswärts Wohnenden, Blinde, Hörgeschädigte, Behinderte ab 80 % mit RF-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen konnten - Empfänger von Grundsicherung im Alter, etc. Die Liste der Befreiungstatbestände war abschließend. Wenn keiner von ihnen zutraf, konnte die Rundfunkanstalt nur „in besonderen Härtefällen“ von der Gebühr befreien. Die Befreiungsvorschrift für Menschen mit „geringem Einkommen“ war 2004 entfallen.

(...)


http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChrenstaatsvertrag

Die größte davon betroffene Gruppe sind Rentner mit sehr geringer Rente, die nicht wegen ein paar Euro erstmals in ihrem Leben einen Antrag auf Sozialleistungen stellen wollen und auf 20 oder 30 Euro ergänzende Grundsicherung verzichten. Denen wird jetzt einfach so unterstellt, dass der Verzicht auf Sozialleistungen gleichzeitig als Verzicht auf die Gebührenbefreiung gewertet werden müsse. Einem solchen Fall hatte ich seinerzeit den Eingangsbeitrag auf diesem thread gewidmet:

(...)

Zu den Begründungen in den veröffentlichten Urteilen des OVG NRW, nach denen der Verzicht auf Sozialleistungen auch den Verzicht auf die Gebührenbefreiung nach sich zieht, möchte ich hier ergänzend aus einem nicht veröffentlichen Beschluss des OVG NRW zitieren, mit dem einem Bekannten von mir endgültig die PKH in dieser Rechtsfrage verweigert wurde. Er hatte darauf abgestellt, dass sein Familienleben darunter leiden würde, wenn er nicht auf 20 Euro ergänzende Grundrente verzichten würde, da seine Ehefrau extrem ehrpusselig sei und sich aus ihrem Bekanntenkreis zurückziehen würde, wenn er erstmals in seinem Leben ein Sozialamt betreten würde. Deshalb sei die Prüfung des Antrages durch die Rundfunkanstalt selbst wg. § 6 Abs. 3 RundfGebStV - besonderer Härtefall - geboten. Ich zitiere die Begründung des Beschlusses wörtlich:

"Zum einen stellt sich auch der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht im weiteren Sinne als Beanspruchung einer sozialen Begünstigung dar, zum anderen ist nicht ersichtlich, dass ein Antrag - etwa - auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII notwendigerweise im persönlichen Umfeld des Klägers oder seiner Gattin bekannt geworden wäre."

Dem Mann wird sozusagen angeraten, sich mit einer Skimaske getarnt im Sozialamt auf die Wartebank zu setzen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.


(...)


Grundgesetz Aktiv > Das GEZ - Unwesen
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Re: Das GEZ - Unwesen

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mi 28. Jan 2015, 11:35

maxikatze hat geschrieben:
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:ich bin mächtig sauer!

... Bin sehr Sauer.


Das ist eine unverschämte Forderung! :evil: Selbst als H4-Empfänger konnte man sich 2010 von diesen Gebühren befreien lassen.


ja, aber welcher Obdachlose(r) denkt daran an die GEZ Gebühren?

ich habe mir überlegt, dass ich an die Öffentlichkeit wahrscheinlich gehe. Aber erst müssen noch ein paar Sachen geklärt werden.
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Re: Das GEZ - Unwesen

Beitragvon AlexRE » Di 17. Feb 2015, 14:31

Die Schweizer wundern sich, aber tatsächlich ist das hier natürlich nur folgerichtig, wenn sogar Obdachlose abkassiert werden:

Waldbewohner «Öff Öff» hat Ärger mit der deutschen Billag

(...)

In Deutschland heisst die Billag GEZ

(...)

Seine Hütte in einem Wald bei Dresden ist nicht einmal an den Strom angeschlossen. Doch das scheint der GEZ egal. Seit 2013 gilt in Deutschland die Regel: Eine Wohnung – ein Betrag. Bezahlen will der Überlebenskünstler seine Busse übrigens mit Äpfeln – denn Geld hat er keines.


http://www.blickamabend.ch/neues-aus-absurdistan/waldbewohner-oeff-oeff-hat-aerger-mit-der-deutschen-billag-id3489861.html

Wo von Politikern ausgesuchte Richter weiträumige Umgehungen von Verfassungsrecht durchwinken, sehen die weiten Wege von außen betrachtet eben manchmal absurd aus. Die Deutschen selbst haben sich an die zunehmende Verrottung der grundgesetzlichen Ordnung gewöhnt und wundern sich über so etwas nicht mehr so wie außenstehende Beobachter. :evil:
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Re: Das GEZ - Unwesen

Beitragvon AlexRE » Di 17. Feb 2015, 14:49

In der Schweiz selbst scheint das Thema aber auch ganz schön die Gemüter zu erhitzen:

Gewerbler mit schweren Vorwürfen an SRG-Boss

Sie lügen, Herr de Weck!

Bild


(...)

Hans-Ulrich Bigler (56) ist stinksauer: Der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) hat einen geharnischten Brief an SRG-Generaldirektor Roger de Weck (61) geschrieben. Seit Monaten macht sich der Gewerbeverband gegen die neue Billag-Gebühr stark, über die am 14. Juni abgestimmt wird. Nun wirft Bigler de Weck vor, die SRG würde im Abstimmungskampf nicht wie versprochen die redaktionelle Unabhängigkeit wahren. «Die SRG missbraucht ihr Quasi-Medienmonopol», wettert Bigler.

(...)


http://www.blick.ch/news/schweiz/gewerbler-mit-schweren-vorwuerfen-an-srg-boss-sie-luegen-herr-de-weck-id3488481.html


... wobei das Foto des Herrn Generaldirektors hier etwas unvorteilhaft ist. Irgendwie sieht es aus, als ob er mit einem Auge Fernsehen gucken und mit dem anderen auf die Brieftasche der Schweizer Bürger schielen würde. :mrgreen:
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Re: Das GEZ - Unwesen

Beitragvon Livia » Di 17. Feb 2015, 16:08

Die Schweizer wundern sich, aber tatsächlich ist das hier natürlich nur folgerichtig, wenn sogar Obdachlose abkassiert werden: :roll:

wobei das Foto des Herrn Generaldirektors hier etwas unvorteilhaft ist. Irgendwie sieht es aus, als ob er mit einem Auge Fernsehen gucken und mit dem anderen auf die Brieftasche der Schweizer Bürger schielen würde. :mrgreen
:lol: Nicht ganz falsch, so scheint es tatsächlich zu sein. ;)

Referendum gegen das neue Gebührensystem eingereicht

Die Würfel sind gefallen: Das Referendum des Gewerbeverbands ist zustande gekommen. Damit kommt die geplante Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vors Stimmvolk. Voraussichtlich im Juni wird an der Urne entschieden, ob neu eine geräteunabhängige Radio- und TV-Gebühr eingeführt wird. Doch nicht alle Gewerbler sind mit dem Referendum zufrieden.
Neues Gebührensystem entlastet 75 Prozent der Firmen

Grund dafür ist, dass das neue Gebührensystem viele kleine Firmen entlasten würde. Denn das revidierte Gesetz sieht vor, dass nur Unternehmen ab einem Umsatz von 500‘000 Franken abgabepflichtig sind. In der Praxis würde das heissen, dass 75 Prozent aller Firmen von der Gebührenpflicht befreit werden, da ihr Umsatz unter einer halben Million Franken liegt. Heute ist das noch anders: Alle Unternehmen, die ein Empfangsgerät besitzen, müssen die Abgabe zahlen. Das revidierte Gebührensystem würde damit viele kleine und mittlere Unternehmen finanziell entlasten.


http://www.srginsider.ch/news/2015/01/1 ... ngereicht/

Am 8. März sind folgende Abstimmungen anstehend;

Volk und Stände entscheiden am 8. März über zwei eidgenössische Vorlagen: Die Initiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» will eine ökologische Steuer einführen. Die Familien-Initiative verlangt eine Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen.


http://www.srf.ch/news/schweiz-abstimmungen-08-03-2015

Das wird wieder ein heisser Sonntag. ;)
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

Erich Fromm
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Re: Das GEZ - Unwesen

Beitragvon maxikatze » Di 17. Feb 2015, 17:26

Wo bleibt eigentlich die zugesagte Absenkung der TV-Gebühren?
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Re: Das GEZ - Unwesen

Beitragvon AlexRE » Di 10. Mär 2015, 08:30

Den Termin um 11:30 gucke ich mir an (weil Dj der Kläger ist), ich fahre gleich nach Düsseldorf:

10.03.2015 - 11.00 Uhr - Az.: 27 K 6965/13 Sitzungssaal IV, Raum 235 M. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung Justiziariat Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags


http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/terminvorschau/index.php
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