Wer wettet mit?
Das Bundesverfassungsgericht wird das Privileg von Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklären.
http://www.focus.de/finanzen/steuern/bundesverfassungsgericht-entscheidet-die-wichtigsten-fragen-zum-erbschaftssteuer-urteil_id_3973480.html
Nein
Ja
Ich bin mir nicht ganz sicher, es könnte sein, dass das BVerfG nach einer Kompromisslösung sucht. Frau Prof. Hey übersieht hier nämlich etwas:
>> Dass die Erbschaftsteuer die Fortführung eines Betriebes gefährde, sei durch nichts belegt. Mit dieser Einschätzung habe der Bundesfinanzhof recht, meint Johanna Hey, Professorin für Steuerrecht an der Universität Köln: "Es gibt keinen Beleg dafür, dass die Erbschaftsteuer zu Unternehmensinsolvenzen führt. Selbst wenn ein Unternehmen verkauft werden müsste aufgrund der Erbschaftsteuer, heißt das ja nicht zwingend, dass dann Arbeitsplätze verloren gehen, sondern: der Eigner wechselt." <<
http://www.tagesschau.de/inland/erbscha ... r-100.html
Wenn ein erheblicher Teil der mittelständischen Erben den Betrieb wegen der Erbschaftssteuer verkaufen muss, werden die Käufer nur höchst ausnahmsweise "von unten" kommen, also bisherige Arbeitnehmer des Betriebes oder sonstige Unternehmensgründer sein. In aller Regel werden größere Wettbewerber die Kaufgelegenheit wahrnehmen und dabei den Aufbau von Marktmachtpositionen im Auge haben.
Das würde aber ohnehin schon ordnungspolitisch und volkswirtschaftlich bedrohliche Entwicklungen verschärfen. Als Kompromiss könnte ich mir vorstellen, dass die Erbschaftssteuer für Betriebsvermögen künftig veranlagt, aber vorläufig nicht erhoben wird.
Erst wenn der Erbe in der Zukunft Gelder aus dem Unternehmen entnimmt, die einem Fremdvergleich mit dem Gehalt eines angestellten Geschäftsführers nicht standhalten, sollte die auf den entnommenen Betrag entfallende Erbschaftssteuer eingezogen werden.