AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Wieder einmal ein Beispiel dafür, dass das Opfer einer Straftat, was hier eindeutig zunächst der Deutsche gewesen ist, keine Rechte besitzt eben gaunau diese zu verfolgen, wenn anderweitige, insbesondere obrigkeitliche Hilfe, nicht schnall genug erreichbar ist.
Falsch, der Bestohlene besitzt sehr wohl Rechte, in diesem Fall das Recht zur Verteidigung seines Eigentums (Notwehr). Er ist nur von einem unfähigen oder kriminellen Richter in seinen Rechten verletzt worden, das ist eine ganz andere Baustelle als keine Rechte zu haben.
Und woher nimmst du dir das zustehende Recht her, wenn der Richter, wie in diesem Fall, den Vorfall anders auslegt? Dann nützt dir nämlich dein Notwehr-§ rein gar nichts. Du kannst höchstens in der Lokalpresse publik machen, wer das Urteil über dich gefällt hat. Ändert aber nichts daran, dass irgend so ein Winkeladvokat sein Urteil ändert. Fehlurteile sind meistens in Stein gemeisselt. Es gibt nicht mal eine Entschädigung, die den Namen auch verdient. Und falls jemand rehabilitiert wird, ist sein Leben trotzdem im Arsch.