Die Landesverfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz haben in dieser Woche den Rundfunkbeitrag bestätigt und sind mit der schwachen Begründung auch bei den Mainstream - Medien auf scharfe Kritik gestoßen:
Verfassungsgerichtshöfe
Diese Rundfunkurteile sind ein WitzDie Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz haben entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Die Urteile sind einseitig, apodiktisch und von der Argumentation her oberflächlich.
16.05.2014, von
MICHAEL HANFELD(...)
Der Rundfunkbeitrag wird verfassungsrechtlich abgesegnet von A bis Z. Die Botschaft lautet: Welche Einwände auch immer es gegen den Rundfunkbeitrag geben könnte - grundsätzliche oder im Detail -, wir wischen sie vom Tisch. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist sakrosankt.
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Der Rundfunkbeitrag sei keine Steuer, sondern eine Abgabe, die „als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks erhoben“ werde. Der Vorteil, der damit abgegolten werde, entstehe daraus, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet“. Und da das so sei, „ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht“. Dieser Vorteil, behaupten die Richter in München, zieht jeder, immer und überall, privat und am Arbeitsplatz, selbst wenn er keine Rundfunkgeräte besitzt (und sich bei der Arbeit mit anderem beschäftigen soll und muss).
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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.htmlDas soll keine (mangels Zuständigkeit der Länder verfassungswidrige) Steuer sein, weil ausnahmslos alle Personen im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch dann von ihm profitieren, wenn sie ihn nicht nutzen? Ist das nicht gerade kennzeichnend für eine Steuer?
Nach Einführung der PKW - Maut zunächst für Autobahnen und dann für alle Straßen brauchen wir dann nur noch Sicherheitsgebühren für die Einwohner von Städten mit Polizeistationen, kostendeckende Gerichtsgebühren und noch ein paar Kleinigkeiten dieser Art, dann können wir nach der Vermögenssteuer und der (kaum noch relevanten) Erbschaftssteuer auch noch die Einkommenssteuer abschaffen und den niederländischen Antillen als Steuerparadies für Einkommensmillionäre Konkurrenz machen.
Für mich ist das die pure Verhöhnung des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes (also der Bundesverfassung, die den Landesverfassungen vorgeht).
Die Firma Rossmann will jetzt zum Bundesverfassungsgericht gehen. Wenn die dortigen Richter nicht die Reißleine ziehen, sehe ich schwarz für das Ansehen der Rechtspflege in weiten Teilen der Bevölkerung.
Vielleicht wäre diese Entwicklung aber sogar zu begrüßen. So hätten die Deutschen endlich einen für jedermann offensichtlichen Anlass, ihr Selbstverständnis als Volkssouverän und Hausherr im Staate zu überdenken. Wer sich ständig bei Verfassungsrichtern über doofe Politiker beschwert wie unmündige Schulkinder sich beim Klassenlehrer über doofe Mitschüler beschweren, anstatt seine bisherigen Wahlentscheidungen zu überdenken und selbst Verantwortung zu übernehmen, der muss sich nicht wundern, wenn die (von "den doofen Politikern" ausgesuchten) Verfassungsrichter ihn nicht für voll nehmen.