Der Europäische Gerichtshof hat zwei Polen, die auf Zahlung des Kindergeldes geklagt hatten, obwohl ihre Familien nicht in Deutschland leben, zugunsten der beiden entschieden. Das Geld stünde ihnen zu. Und dass sogar rückwirkend. Zwar wird das mit dem in Polen gezahlte Kindergeld verrechnet, aber es werden, so laut Morgenmagazin, Kosten in Höhe von einer Milliarde € auf auf unseren Staat zukommen.
Aber was hat ein Arbeitsverhältnis mit der Zahlung des Kindergeldes zu tun?
Und werden durch die verhältnismässig überdurchschnittlich hohen Zahlungen auch die Lebensumstände in ihren Heimatländern berücksichtigt? Nein.
Selbst wenn das Geld (20,00€ in Polen) verrechnet wird, warum überhaupt Kindergeldzahlungen für nicht in Deutschland lebenden Kinder?
1. Kind = 184,00 €
2. Kind = 184,00 €
3. Kind = 190,00 €
und für jedes weitere Kind 215,00 €
http://www.bild.de/politik/inland/gasta ... .bild.html