AlexRE hat geschrieben:Nachtrag - diese Begründung ist allerdings nicht nachvollziehbar:Auch könne der Senat keine Anhaltspunkte für eine Notwehrlage aufgrund eines gegenwärtigen Angriffs auf das Eigentum des Angeklagten feststellen. Eine Notwehrlage hätte vorausgesetzt, dass sich der Angeklagte eines solchen Angriffs bewusst gewesen wäre und aus diesem Grund in Verteidigungsabsicht gehandelt hätte.
http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13597&article_id=112901&_psmand=54
Schließlich hatte der niedergeschossene jugendliche Räuber das Geld bei sich ...
Ein Schuss in den Rücken? So sieht für mich keine Notwehrsituation aus. Denn um den Täter aufzuhalten und ihn der Polizei zu überlassen, hätte bestimmt ein Schuss ins Bein gereicht.