Internetmobing - kompensatorischer Opferschutz
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den mangels politischer Durchsetzbarkeit der Vorratsdatenspeicherung nur unzulänglich gewährleisteten Opferschutz vor anonymen Internetmobbern durch ein ausgleichendes Maßnahmenpaket zu ergänzen.
Begründung
Wenn der demokratische Staat mit Rücksicht auf die Wünsche der Mehrheit der Bevölkerung Abstand von der Nutzung technischer Mittel nimmt, die zur Abwehr bestimmter krimineller Handlungen erforderlich wären, darf dies (u. a. auch aus verfassungsrechtlichen Gründen) nicht ausschließlich zu Lasten der Opfer der betreffenden Straftaten gehen. Soweit es praktisch möglich ist, hat der Staat die politisch nicht durchsetzbaren Mittel der Kriminalitätsprävention durch andere zu ersetzen oder zumindest für Schadensminimierung zu sorgen.
Dazu wären beispielsweise folgende Gesetzesänderungen vorzunehmen:
1. Verschärfung der Strafandrohung für Verleumdung in Fällen ursprünglich anonymen Mobbings, wenn der Urheber doch noch bekannt wird. Angebracht wäre insoweit eine erhöhte Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis.
2. Gesetzlicher Ausschluss von Druck - und Verdachtskündigungen im Arbeitsrecht, wenn der betriebliche Konflikt seinen Ursprung in einer üblen Nachrede anonymen Ursprungs hat.
3. Schadensmindernde Regelungen im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht in Fällen, in denen eine in Geschäftsschädigungsabsicht vorgenommene anonyme Diffamierungskampagne zu einer Insolvenz führt. Dazu kämen beispielsweise in Betracht:
a) Vollstreckungsschutz analog des us-amerikanischen "Chapter 11", damit der insolvente Unternehmer seine Geschäfte unter gerichtlicher Aufsicht fortführen kann.
b) Wegfall der Wohlverhaltensphase bei der Verbraucherinsolvenz.
Anregungen für die Forendiskussion
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind beispielhaft und nicht abschließend gemeint. Ich hoffe, dass die Teilnehmer des Forums noch weitere Ideen beisteuern werden.