Alex schrieb
Wenn die aber in der Schweiz nicht wesentlich mehr zahlen als in Deutschland, kann K. Dall für die 4 Tage Haftentschädigung nicht einmal eine Minibar in einem Hotel leersaufen (was er nach eigenem Bekunden regelmäßig praktiziert).
Zunächst einmal werden in Untersuchungshaft genommene Beschuldigte regelmässig entschädigt, wenn sich herausstellt, dass die Untersuchungshaft zu Unrecht erfolgte. Beim Anspruch auf Haftentschädigung kommt sowohl Ersatz von Vermögensschaden als auch Genugtuung für schwerwiegende immaterielle Nachteile in Frage.
Erst kürzlich hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Genugtuung von CHF 3'000.- für eine 14-tägige Untersuchungshaft ausreichen würden. Daneben werden wirtschaftliche Einbussen (z.B. entgangener Arbeitslohn, Anwaltskosten) zusätzlich ersetzt. Auch die vor der eidgenössischen Strafprozessordnung gängige Praxis der Kantone lag bei einer Genugtuung von ca. CHF 200.- pro Tag.
http://www.justanswer.de/anwalt-ch/5nsb ... orden.html