Zu dem bemerkenswerten Streitgespräch zwischen Herrn Gabriel und Frau Slomka im Heute - Journal vom 28.11.2013 habe ich auf Facebook diesen thread unseres Forums verlinkt:
Grundgesetz Aktiv > Innenpolitik Runde 2 > Wahlrecht > An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Das Interview und ein Welt - Artikel dazu sowie mein Kommentar auf Facebook:
Link
>> Hier sieht der Staatsrechtler Degenhart ein Problem: Mit dem Ergebnis des Mitgliedervotums werde ein Auftrag formuliert. "Wenn die Mitglieder Nein sagen, sollen die Abgeordneten auch nicht Frau Merkel zur Kanzlerin wählen." Verfassungsrechtlich sei dies im Grunde nicht legitim – "es geht zu stark in Richtung imperatives Mandat". <<
http://www.welt.de/politik/deutschland/article122396726/Alles-Bloedsinn-Slomkas-Bedenken-sind-berechtigt.html
Und dass die Parteibosse den meisten Abgeordneten das Mandat über einen sicheren Listenplatz zuweisen, während die Wähler keinen Einfluss darauf haben, wer sie vertritt, damit im Endeffekt ausschließlich im Sinne der Parteibosse abgestimmt wird, geht nicht zu stark in Richtung imperativer Mandate?
Die Parteienoligarchie verballhornt den Artikel 38 GG seit jeher und ausgerechnet im Zusammenhang mit der SPD - Mitgliederabstimmung über die große Koalition ist dieser anämische bis tote GG - Artikel auf einmal ein Gott weiß wie wichtiges Verfassungsrechtsgut?
Das ist ganz genauso absurd wie Gabriel es dargestellt hat.
Hier kann man nachlesen, wie wichtig den Apparatschiks unserer Parteiendemokratur die Unabhängigkeit des Abgeordneten ist:
viewtopic.php?f=17&t=164