Alex schrieb
Ganz so exzentrisch wie die Schotten (Männer mit Röcken usw.) sind die Schweizer aber nicht, das hat also wahrscheinlich mehr mit der Insellage als mit dem Hochgebirge zu tun.
Alex schrieb
Ganz so exzentrisch wie die Schotten (Männer mit Röcken usw.) sind die Schweizer aber nicht, das hat also wahrscheinlich mehr mit der Insellage als mit dem Hochgebirge zu tun.
In der Schweiz verbreitet sich eine Schadsoftware. Der Virus verschlüsselt auf den infizierten Computern die Dateien, die sich darauf befinden. Experten des Bundes warnen davor, den Forderungen der Internetkriminellen nachzukommen.
Sind die Word- oder Excel-Dateien nämlich einmal verschlüsselt, fordern die Kriminellen die betroffenen Personen zur Zahlung von 100 Euro «Lösegeld» auf, wie die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) mitteilte. Im Gegenzug sollen die Opfer der Schadsoftware namens «Cryptolocker» den Schlüssel erhalten, mit dem sich die Dateien wiederherstellen lassen.
Die Justizministerin will die Durchsetzungsinitiative nur teilweise dem Volk vorlegen. Ein Satz der Initiative verstösst nach Ansicht der Juristen des Bundes gegen zwingendes Völkerrecht.
Juristisches Neuland
So weit geht Sommaruga nicht. Der grösste Teil der Initiative soll vors Volk kommen. Einen Satz will sie aber aus dem Initiativtext streichen lassen. Damit beschreitet sie verfassungsrechtliches Neuland, denn eine teilweise Ungültigkeit einer eidgenössischen Volksinitiative gab es noch nie. Eingeführt wurde diese Möglichkeit erst im Jahr 2000 mit der neuen Bundesverfassung.
Der Satz, der ungültig erklärt werden soll, lautet wörtlich so: «Als zwingendes Völkerrecht gelten ausschliesslich das Verbot der Folter, des Völkermords, des Angriffkrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen.»
«Als zwingendes Völkerrecht gelten ausschliesslich das Verbot der Folter, des Völkermords, des Angriffkrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen.»
Alex schrieb
Übrigens argwöhne ich etwas, dass die SVP`ler mit Absicht an völkerrechtlichen Minimalanforderungen vorbeiformulieren, um die Ablehnung durch die parteipolitischen Gegner taktisch auszuschlachten.
Die Commerzbank nimmt ein Vorhaben in Angriff, an dem schon viele Finanzinstitute gescheitert sind. Aus eigener Kraft will sie in einem ausländischen Markt einen Geschäftsbereich aufbauen. Bisher bediente das Unternehmen in der Schweiz nur Grossfirmen, nun möchte es auch KMU, die einen Umsatz von mindestens 15 Mio. Fr. erzielen, als Kreditkunden gewinnen.
Dafür wird die Commerzbank ihren Personalbestand von 100 auf 200 Angestellte erhöhen, und in fünf Städten (Lausanne, St. Gallen, Bern, Basel, Luzern) sollen Ableger der Zürcher Niederlassung entstehen. Das Firmenkundengeschäft funktioniert in der Schweiz gut, und daraus könnte man schliessen, dass es für einen weiteren Anbieter keinen Bedarf gibt. Zwar hatten der Zusammenbruch von Lehman Brothers 2008 und die darauffolgende Finanzkrise, aber auch der hohe Frankenkurs im Sommer 2011 in Politik und Wirtschaft die Befürchtung geweckt, dass Schweizer Unternehmen wie viele ihrer europäischen Konkurrenten auf einen Finanzierungsengpass zusteuern. Heute weiss man jedoch: Finanziell solide Firmen hatten nie Probleme, ein Darlehen zu erhalten.
Bei einem viertägigen Besuch in Moskau ist der Luzerner Regierungspräsident über die Pläne Russlands für einen Kauf der Rachmaninoff-Villa in Weggis LU informiert worden. Russland will bis zum 20. Dezember 2013 den Kauf der Immobilie prüfen.
Der Schweizer Botschafter in Moskau habe die Luzerner Delegation über die entsprechenden Pläne Russlands informiert, sagte der Luzerner Regierungspräsident Guido Graf am Mittwoch vor seiner Rückreise in die Schweiz.
Der russische Präsident Wladimir Putin hatte das Kulturministerium am 2. Oktober 2013 angewiesen, den Kauf der Villa in der Schweiz und des Nachlasses des Komponisten Sergej Rachmaninoff (1873-1943) zu prüfen, wie der Kreml bekannt gab.
(...)
4694 Franken Mindestlohn in Zürich
Das sind die Details: Der Mindestlohn steigt von 4112 auf mindestens 4200 Franken (x13, 100%-Pensum).
Für Verkäuferinnen ausserhalb der Regionen Jura, Graubünden, Wallis und Tessin fällt der Lohnzustupf höher aus. Die Mindestlöhne liegen hier zwischen 4308 und 4694 Franken (Zürich, Genf). Der Sprecher betont, dass es sich auch hier nicht um Referenzlöhne handle, sondern um tatsächliche Mindestsätze.
«Keine Mitarbeitenden von Aldi Suisse, auch nicht ungelernte Angestellte, werden unterhalb dieser Lohngrenzen beschäftigt», sagt Vetterli. Er spricht von einem «starken Signal»
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Volksentscheid
Schweizer stimmen gegen Begrenzung der Managergehälter
Das Referendum zur Begrenzung der Managergehälter in der Schweiz ist gescheitert. Damit dürfen die Gehälter weiterhin über dem Zwölffachen eines Arbeiterlohns liegen.
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